23. März 2011

Finger von der Hecke

Schutzzeit für Gehölze von März bis September

Kreis Viersen

Vom 1. März bis zum 30. September dürfen Hecken und andere Gehölze nicht mehr geschnitten oder „auf den Stock gesetzt" werden. Darauf weist der Kreis Viersen hin. Das Bundesnaturschutzgesetz regelt diese Schonzeit zum Schutz der Vogelwelt während der Brut-, Nist- und Aufzuchtzeit.

„Hecken und Gehölze sind wichtige Biotope: Sie bieten Brutplätze für Vögel, ihre Blüten und Früchte sind bedeutende Nahrungsquellen und bieten Deckung“, erläutert Cornelie Falkenberg vom Amt für Bauen, Landschaft und Planung. Darum ist es während dieser Zeit nicht erlaubt, Hecken, Wallhecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze sowie Röhrichte und Schilfbestände zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören. Cornelie Falkenberg: „Eine Ausnahme gilt für Bäume in Hausgärten. Hier ist eine Fällung während der Schutzzeit zulässig, wenn sich im Baum keine Nist-, Brut oder Zufluchtsstätten von Tieren befinden.“

Die Schutzzeit gilt für Hecken und Gebüsche sowohl in der freien Landschaft als auch im besiedelten Bereich. Schonende Form- und Pflegeschnitte des Pflanzenzuwachses oder zur Gesunderhaltung von Bäumen in Privatgärten sind dagegen ganzjährig möglich. Bei notwendigen Form- und Pflegeschnitten darf das Brüten der Vögel weder beeinträchtigt noch verhindert werden. Darum sind Gehölze nach bewohnten Nestern abzusuchen und deren Umkreis vom Schneiden auszunehmen.Verboten ist auch, besonders geschützte Tiere nachzustellen, zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Dies gilt unter anderem für fast alle Vogelarten, für Frösche, Kröten, Molche und Libellen sowie für Tiere der streng geschützten Arten, wie Fledermäuse, Biber und Kamm-Molch.

Für Interessierte hält die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Viersen ein Infoblatt bereit. Infos und das Faltblatt gibt es unter der Rufnummer 02162/391406, per Fax unter 02162/391436 oder per Mail an cornelie.falkenberg@kreis-viersen.de oder bauen-landschaft-planung@kreis-viersen.de


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Blaumeise

Zum Schutz der Vogelwelt während der Brut-, Nist- und Aufzuchtzeit dürfen Hecke und andere Gehölze bis September nicht mehr geschnitten werden. Foto: Angelika Wolter/pixelio.de

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Axel Küppers
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