31. März 2011

Armut bekämpfen

Bildungspaket: Interview mit Sozialdezernent Ingo Schabrich

Die Bundesregierung hat ein so genanntes Bildungs- und Teilhabepaket beschlossen. Die Viersener Kreisverwaltung füllt das Paket mit Leben, die Umsetzung geschieht in erster Linie über das Job-Center. Sozialdezernent Ingo Schabrich nimmt Stellung zum Bildungs- und Teilhabepaket.

Herr Schabrich, was verbirgt sich hinter dem vom Bund auf den Weg gebrachten Bildungs- und Teilhabepaket?
Ingo Schabrich: Manche sprechen von einer kleinen Revolution in der deutschen Sozialpolitik – so hoch möchte ich es aber nicht aufgehängt wissen. Das  Bildungs- und Teilhabepaket ermöglicht eine zielgenaue pädagogische und kulturelle Förderung von Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien. Die Bekämpfung der Armut auf eine neue Art und Weise, wenn Sie so wollen.

Was bedeutet das konkret für den Kreis Viersen?
Ingo Schabrich: Mit dem Paket haben im Kreis Viersen ab April 2011 mehr als 10.000 Kinder und Jugendliche einen Rechtsanspruch auf Bildung und soziale Integration. In Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden und dem Job-Center Kreis Viersen koordiniert und organisiert die Kreisverwaltung die Umsetzung des Förderpakets.

Wer genau ist anspruchsberechtigt?
Ingo Schabrich: Einen Anspruch hat, wer Hartz IV, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe bezieht und mindestens ein Kind hat. Wer Leistungen will, muss die allerdings beantragen.

Wie stelle ich einen Antrag?
Ingo Schabrich: Die Anträge können für Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld in allen Job-Centern kreisweit abgegeben werden. Die Mitarbeiter informieren die Betroffenen gerne. Wer Sozialhilfe, Wohngeld oder einen Kinderzuschlag bezieht, ist bei der Kreisverwaltung an der richtigen Adresse. Sie können Anträge im Beschäftigungs- und Leistungszentrum oder im Sozialamt abgeben. Die Anträge liegen aus oder können demnächst unter www.kreis-viersen.de heruntergeladen werden.

Was kann beantragt werden?
Ingo Schabrich: Beispielsweise eine Unterstützung bei der Beschaffung von Schulsachen, bei Ausflügen und Klassenfahrten, für Nachhilfeunterricht, Schülerbeförderung, Mittagessen in der Schule, Kindergarten oder Hort, ja sogar für die aktive Teilnahme am Vereinsleben.

Für Klassenfahrten gab es vorher schon Unterstützung für einkommensschwache Familien…
Ingo Schabrich: Ja, aber diese Regelung gilt jetzt auch für eintägige Ausflüge und ist erweitert worden auf Kinder in Kindertagesstätten. Taschengeld wird aber nicht übernommen.

Greifen wir uns ein weiteres Beispiel heraus: Wie funktioniert die Unterstützung bei der Nachhilfe?
Ingo Schabrich: Wenn die Versetzung in die nächste Klasse gefährdet ist, kann Nachhilfe in Frage kommen. Vorrangig sind die kostenlosen schulischen Angebote, zum Beispiel von Fördervereinen. Die Notwendigkeit  von Nachhilfe muss die Schule bescheinigen.

Und wie sieht’s beim Schulbedarf aus?
Ingo Schabrich: Für den persönlichen Schulbedarf wird zu Beginn eines Schulhalbjahres ein zusätzlicher Geldbetrag ausgezahlt. Zum 1. August fließen 70 Euro,  zum 1. Februar 30 Euro.

Kann über das Paket auch der Beitrag für den Fußballverein bezahlt werden?
Ingo Schabrich: Ja, aber nur bis zu einem bestimmten Betrag. Damit sich ein Kind besser integrieren kann, bekommt es bis zum 18. Lebensjahr Zuschüsse für Vereins-, Kultur- und Freizeitangebote. Die Eltern können bis zu 10 Euro im Monat abrufen, die in Form einer Direktzahlung beispielsweise an den Sportverein gezahlt werden.


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Ingo Schabrich

Setzt das Bildungs- und Teilhabepaket im Kreis Viersen um: Sozialdezernent Ingo Schabrich. Foto: Alois Müller/Kreis Viersen - Abdruck

Herausgeber:

Kreis Viersen - Der Landrat
Axel Küppers
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