In einem Arbeitsverhältnis stellen sich häufig Fragen zwischen dem Arbeitgeber und dem schwerbehinderten Mitarbeiter, die sich nicht ohne kompetente Hilfe beantworten lassen. Eventuell muss der Arbeitsplatz mit technischen Mitteln so verändert werden, dass der schwerbehinderte Mensch eine geringere körperliche Belastung erfährt. Hier wird durch die Mitarbeiter der Fachstelle in Zusammenspiel mit technischen Fachleuten nach individuellen Lösungen gesucht, um den Arbeitsplatz zu erhalten. Dazu werden auch finanzielle Hilfen angeboten. Weitere Fachdienste werden bei Bedarf in den Beratungsprozess einbezogen.
Die Sicherung des Arbeitsplatzes beinhaltet selbstverständlich auch die Beratung zu Fragen des besonderen Kündigungsschutzes. Kein Arbeitgeber darf ohne die Zustimmung des Integrationsamtes einem schwerbehinderten Menschen kündigen. Hier wird ebenfalls die Fachstelle tätig.
Die Fachstelle „Behinderte Menschen im Beruf“ beim Hochsauerlandkreis ist erreichbar im Kreishaus Brilon, Am Rothaarsteig 1, Telefon 02961/94-3438 und 94-3437, und bietet mit Ausnahme der Stadt Arnsberg, die eine eigene Fachstelle vorhält, eine Beratung für alle Betriebe und dort beschäftigten Mitarbeiter an.