Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 28. April 2011

Durch die Rinne kam der Stein ins Rollen

Zwei neue Schilder in der Thüringerstraße

Bocholt (PID).

Auf der Thüringerstraße trennte bisher eine Rinne Fahrbahn und Gehweg. Für Verkehrsteilnehmer nicht eindeutig erkennbar. Jetzt sind zusätzlich zwei Schilder aufgestellt worden, die den Gehweg als „Sonderweg Fußgänger“ ausweisen.

Bisher hatte nur eine Rinne, bestehend aus zwei Reihen hellerer Steine, den Gehweg von der Fahrbahn getrennt. Diese Trennung wurde nicht von jedem als solche wahrgenommen. Anwohner hatten die östliche Seite der Straße bisher auch als Mehrzweckstreifen genutzt, u. a. um möglichst direkt vor ihren Häusern zu parken. Lange Zeit ging das gut. Dann wurden die ersten Knöllchen verteilt. Tatvorwurf: Parken auf dem Gehweg. Dies führte zu Irritationen. 

Die Stadt Bocholt erkannte die Problematik und suchte nach einer zweifelsfreien Lösung. 

Nach § 25 StVO müssen Fußgänger Gehwege benutzen. Die Stadt Bocholt ist dazu verpflichtet diese Gehwege zu schaffen. Ist ein Gehweg von den Verkehrsteilnehmern nicht eindeutig als solcher zu erkennen, muss Zeichen 239 StVO (Sonderweg Fußgänger) aufgestellt werden. 

Das Zeichen „Sonderweg Fußgänger“ steht jetzt zu Beginn und am Ende der Thüringerstraße. Es identifiziert den Streifen an der östlichen Seite ab sofort eindeutig als Gehweg. Für Autofahrer bedeutet das: Wenn sie dort parken, riskieren sie eine Verwarnung. Tatvorwurf: Parken auf dem Gehweg. Kosten: 25 Euro.


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Zeichen 239 StVO "Sonderweg Fußgänger"