30. Mai 2011

Kreis-Veterinäramt: Tiere nicht im Auto zurücklassen

Die Hitze setzt Hund und Katze zu

Kreis Viersen – Tierhalter müssen bei hochsommerlichen Temperaturen besonders Acht auf ihre kleinen Lieblinge geben. Darüber informiert das Kreis-Veterinäramt Viersen. Nicht nur die Menschen, auch die Tiere leiden bei Hitze und zu viel Sonne. "Die Besitzer sollen ihrem Tier stets einen schattigen Rückzugsort sowie frisches Trinkwasser bereitstellen und es vor übermäßiger Anstrengung schützen", sagt Dr. Helmut Theißen, Leiter des Kreis-Veterinäramtes. 

Verboten ist es, Hunde, Katzen und Kleintiere im parkenden Auto zurückzulassen – auch nicht bei geöffnetem Fenster und Schiebedach oder einem Schatten-Parkplatz. Bereits nach wenigen Minuten entstehen Temperaturen von mehr als 40 Grad Celsius, die kein Wirbeltier längere Zeit überleben kann. Gleiches gilt für Vögel oder Nagetieren, deren Käfige ihre Besitzer in die pralle Sonne gestellt haben. Auch diese Tiere benötigen einen Schattenplatz. Ebenso ist es nicht erlaubt, Tiere in der prallen Sonne für längere Zeit anzubinden, auch nicht bei gemäßigten Temperaturen.

Beim Tiertransport sollten die Besitzer auf große Luftschlitze in den Transportboxen achten – ansonsten entstehen während der Autofahrt schnell zu hohe Temperaturen. Ebenso wichtig sind Pausen, bei denen die Besitzer nach ihrem Tier schauen, es - wenn möglich - kurz an die frische Luft lassen und einen Napf mit Wasser anbieten.

Treten in Folge der Hitze Symptome einer Kreislaufschwäche bei den Tieren auf, müssen die Halter schnell einen Tierarzt alarmieren. Wird das Tier bewusstlos, sollten es die Besitzer in ein feuchtes Tuch wickeln, den Kopf tief lagern, den Hals strecken und das Tier zum Arzt bringen. Auf keinen Fall dürfen die Halter versuchen, dem Tier Wasser einzuflößen.

Wer ein fremdes Tier sieht, das unter der Hitze leidet, soll den Besitzer darauf ansprechen. Ist der Halter nicht in der Nähe und das Tier in Lebensgefahr, müssen die Passanten die Polizei alarmieren, damit die Beamten dem Tier helfen können.

Das Kreis-Veterinäramt belangt Halter, die ihren Pflichten nicht nachkommen und ihre Tiere gesundheitsbedrohlicher Witterung aussetzen, nach den tierschutzrechtlichen Bestimmungen. In schweren Fällen schalten sich Polizei und Staatsanwaltschaft ein.

www.kreis-viersen.de


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Hund

Streng verboten: Tiere dürfen bei hochsommerlichen Temperaturen nicht im Auto zurückgelassen werden – auch nicht bei geöffnetem Fenster. Foto: Günter Havlena / pixelio.de – Abdruck honorarfrei

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