Kreis Unna. (PK) Das Verbraucherschutzministerium NRW geht auf Nummer sicher und hat den Handel mit spanischen Schlangengurken durch Erlass stark eingeschränkt. Die Kreisgesundheitsbehörde Unna hat den Ministererlass in eine ab 31. Mai 2011 kreisweit geltende Verfügung gegossen.
Spanische Gurken sind nach den bisherigen Ermittlungen Überträger des Darmkeims EHEC, an dem bundesweit zahlreiche Menschen erkrankt und einige gestorben sind.
Nach der Verfügung der Kreisgesundheitsbehörde dürfen deshalb nur nachweislich EHEC-freie spanische Gurken gehandelt bzw. verarbeitet werden. Der Nachweis ist durch Vorlage eines entsprechenden Untersuchungsergebnisses zu führen. „Die Einschränkungen gelten aber nicht nur für Händler, sondern auch für gastronomische Betriebe wie etwa Gaststätten, Imbisse oder Kantinen“, hebt Dr. Anja Dirken, beim Kreis Unna für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung zuständig, hervor.
Im Augenblick ist noch unklar, ob auch weitere Gemüsearten mit dem Darmkeim EHEC belastet sind. NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel gibt deshalb noch eine Empfehlung für Verbraucher wie auch gastronomische Betriebe: „Gehen Sie kein Risiko ein. Verzichten Sie bis auf weiteres auf Rohkost, wenn nicht klar ist, dass das Gemüse unbelastet ist.“
Wie die zuständigen Bundes- und Landesministerien, das Robert-Koch-Institut (RKI) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) rät die Kreisgesundheitsbehörde außerdem auch weiterhin zur Beachtung allgemeiner Hygienemaßnahmen.
Die Verfügung des Kreises, die Maßnahmen des NRW-Verbraucherschutzministeriums sowie allgemeine Informationen zum Thema finden sich im Internet unter www.kreis unna.de.