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Kreis weitet Kontrollen aus


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01. Juli 2011

Kreis weitet Kontrollen aus

Mehr Schutz für schwächste Verkehrsteilnehmer

Kreis Unna (PK). Wegen der steigenden Zahl von Unfällen in verkehrsberuhigten Zonen wird die Verkehrssicherung des Kreises in Absprache mit der Kreispolizeibehörde Unna auch in diesen Bereichen künftig mobile Geschwindigkeitskontrollen, insbesondere in der Nähe von Kindergärten und Spielplätzen, durchführen. Darauf weist der Fachbereich Straßenverkehr des Kreises hin.

 

„Erste verstärkte Kontrollen sind ab Juli in Holzwickede geplant. Unser vorrangiges Ziel ist dabei die Unfallprävention sowie die Erhöhung der Verkehrssicherheit. Daneben sollen die Verkehrsteilnehmenden zu verkehrsgerechtem und rücksichtsvollem Verhalten veranlasst werden“, betont Thomas Brötzmann, Leiter der Verkehrsicherung des Kreises.

 

Straßenverkehrsrechtlich ist der verkehrsberuhigte Bereich das stärkste Mittel zum Schutz der Fußgängerverkehre. Aus diesem Grund sollten sowohl Fahrzeugführer als auch Fußgänger zum gegenseitigen Wohl unbedingt die in diesen Zonen geltenden Vorschriften beachten.

 

In verkehrsberuhigten Straßen gilt:

  1. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
  2. Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
  3. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern, wenn nötig müssen sie warten.
  4. Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
  5. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.

 

Dabei ist unter Schrittgeschwindigkeit ein Tempo von ca. 7 km/h zu verstehen. Gerade diese wird leider häufig überschritten, mit schwerwiegenden Folgen im Falle eines Unfalles. So verlängert sich der Anhalteweg von 1,55 m bei 7 km/h bereits auf 11,14 m bei 30 km/h. Meter, die bei einem plötzlich auf die Fahrbahn tretenden Fußgänger sehr entscheidend sein können.




Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Susanne Kronenberg, Fon 02303 27-1113, E-Mail susanne.kronenberg@kreis-unna.de
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