21. Juli 2011

Aufenthaltstitel im Kreditkartenformat

Ausländeramt: Elektronische Karte kommt zum 1. September

Kreis Viersen

Gemeinsame Presse-Information des Kreises Viersen und der Stadt Viersen

Ab dem 1. September 2011 stellen die Ausländerämter des Kreises Viersen und der Stadt Viersen einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) aus. Das Dokument im Kreditkartenformat gibt den Nachweis über ein Aufenthaltsrecht von Nicht-EU-Bürgern. Bislang geschah dies über ein Klebe-Etikett in den Reisedokumenten.

Das Klebe-Etikett läuft aber nicht ab. Die bisherigen Aufenthaltstitel in den Reisepässen und Pass-Ersatzpapieren behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum, längstens bis zum 31. August 2021.

Der eAT wird Ausländern aus Nicht-Unionsländern ausgestellt, die Anrecht haben auf eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG, eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht Unionsbürger sind, die Blaue Karte der EU sowie eine Aufenthaltserlaubnis für Schweizer.

Sichtbare und unsichtbare Infos
Der eAT enthält neben den sichtbaren persönlichen Informationen wie Lichtbild, Name und Adresse einen kontaktlosen Chip. Dort sind biometrische Daten (Fingerabdrücke und ein biometrisches Lichtbild) sowie Nebenbestimmungen (Auflagen) gespeichert. Zudem können die Ausweisinhaber Zusatzfunktionen wie den elektronischen Identitätsnachweis oder die elektronische Signatur nutzen, um die Kommunikation im Internet und mit den Ämtern zu vereinfachen. Dies ist allerdings freiwillig.

Um die Sicherheit zu gewährleisten, wird durch Zertifikate geregelt, wer Zugriff auf die Daten hat. Privatpersonen und Arbeitgeber haben keinen Zugriff auf die Chip-Info.

Die Gebühren steigen
Der eAT ist teurer als das Klebe-Etikett. Je nach Titel betragen die Mehrkosten zwischen 20 und 50 Euro. Zudem fällt die Kostenbefreiung für Ausländer mit einem deutschen Familienangehörigen weg. Nur wer Arbeitslosenunterstützung, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen bezieht, muss keine Ausstellungskosten bezahlen.

Hier gibt es den eAT
Ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Viersen erhalten den eAT in der Abteilung für Ausländerangelegenheiten der Stadt Viersen, Theodor-Frings-Allee 22 in Dülken. Die Öffnungszeiten bleiben unverändert: Dienstag bis Freitag 8 bis 12.30 Uhr sowie Donnerstag 14 bis 18 Uhr.

Für alle anderen Städte und Gemeinden ist der Kreis Viersen zuständig. Beantragen können Nicht-EU-Bürger den eAT im Bürgerservice ihrer Heimat-Kommune. Nach Prüfung des Antrags vereinbart ein Sachbearbeiter des Kreises Viersen einen Termin mit dem Antragsteller. Dieser muss seine biometrischen Daten im Viersener Kreishaus, Rathausmarkt 3 (1. Etage) abgeben und später den eAT auch persönlich abholen. Um die Wartezeit so kurz wie möglich zu halten, ersetzt der Kreis Viersen die Offene Sprechstunde ab dem 1. September durch feste Termine.

Einheitliche Regelung
Die EU hat ihre  Mitgliedstaaten zur Einführung des eAT verpflichtet. Ziel ist, die Aufenthaltstitel der Europäischen Union zu vereinheitlichen und Missbrauch zu vermeiden. Die Bundesdruckerei in Berlin stellt den eAT her.

Weitere Informationen zum eAT gibt es bei den Ausländerbehörden der Stadt Viersen, Telefon 02162/101635 oder -645, des Kreises Viersen, Telefon 02162/391360 oder -1361, sowie auf den Internetseiten www.viersen.de bzw. www.kreis-viersen.de. Hintergründe gibt es zudem beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, www.bamf.de.


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Chipkarte

So sieht der neue elektronischer Aufenthaltstitel aus. Die Aufenthaltserlaubnis mit biometrischen Daten ersetzt ab dem 1. September das Klebe-Etikett in den Reisedokumenten. Foto: bamf / Abdruck honorarfrei

Herausgeber:

Kreis Viersen - Der Landrat
Axel Küppers
Pressesprecher
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
Tel. 02162 / 39-1024
Fax 02162 / 39-1026
pressestelle@kreis-viersen.de
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