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Presseinformation

20. Juli 2011
Was tun, wenn das Gepäck am Urlaubsort nicht ankommt?
Kostenloser Flyer über Rechte von Reisenden beim europe direct Informationszentrum erhältlich
Kreis Steinfurt. Flug annulliert, Zug kommt zu spät - was Reisende innerhalb der Europäischen Union tun können, wenn die Urlaubsfreude derart getrübt wird, ist in den Flyern „Fluggastrechte“ sowie „Rechte von Bahnreisenden“ nachzulesen. Die Flyer geben einen Überblick über die Rechte Reisender, die in allen 27 Mitgliedsstaaten der EU verbindlich gelten.

Wer schon einmal erlebt hat, dass der Flieger verspätet oder gar nicht gestartet und somit der Anschlussflug verpasst worden oder das Gepäck nicht angekommen ist, schätzt die EU-Fluggastrechte-Verordnung. Sie legt in solchen Fällen die Ansprüche der Reisenden fest.

Auch für Bahnreisende hat die Europäische Union entsprechend vorgesorgt. 2009 sind Vorschriften zu Fahrgastrechten in Kraft getreten. Sie geben Sicherheit, wenn es Schwierigkeiten beim Fahrkartenverkauf gibt, sich Züge verspäten oder Menschen mit eingeschränkter Mobilität auf der Reise betreut werden müssen.

Die Flyer über die Rechte von Flug- und Bahnreisenden können kostenlos im europe direct Informationszentrum, angesiedelt bei der Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft (WESt), Tecklenburger Straße 8 in Steinfurt abgeholt, per Telefon unter 02551/69-2700 oder per E-Mail an post@eu-direct.info angefordert werden.


Zu dieser Pressinformation können wir Ihnen folgende Medien anbieten:
Zum Download bitte mit dem Mauszeiger auf Bild oder Symbol klicken.

Titel Flyer Bahnreisende




Titel Flyer Fluggastrechte



Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de