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26. Juli 2011

RAA Kreis Unna informiert

Ramadan und religiöse Feste für Muslime

Kreis Unna. (PK) Der Fastenmonat Ramadan beginnt dieses Jahr am 1. August und endet am 29. August. Darauf weist die Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA) Kreis Unna hin. Das Ende des Fastenmonats wird mit dem Ramadanfest gefeiert. Das Fest beginnt im Anschluss an den Fastenmonat am 30. August und dauert drei Tage (bis 1. September). Am Festtag werden traditionell die älteren Verwandten von den jüngeren besucht. In der Türkei küssen die jüngeren den älteren Verwandten die Hände.

 

Das Fasten ist neben dem Beten, dem Pilgern nach Mekka, der Almosenabgabe und dem Glaubensbekenntnis eine der fünf Säulen des Islams. Im Fastenmonat Ramadan wird tagsüber neben dem Verzicht auf Essen, Trinken und Rauchen auch sexuelle Enthaltsamkeit verlangt. Von den Vorschriften ausgenommen sind Kranke, alte Menschen, Kinder, Reisende und Schwangere.

 

Der Ramadan als Zeit der Besinnung soll den Glauben und die Selbstdisziplin der Gläubigen stärken. In 24 Stunden wird nur zweimal gegessen: Die erste Mahlzeit in der Nacht vor dem Morgengrauen und die zweite Mahlzeit abends nach Sonnenuntergang. Es ist daher nichts Ungewöhnliches, wenn während der Nacht in der Wohnung muslimischer Nachbarn Licht zu sehen ist oder Geräusche zu hören sind. Da Muslime die Gebetszeiten während des Ramadan strikt einhalten, sind die Moscheen in dieser Zeit besonders abends sehr gut besucht.

 

Der Zeitpunkt des Ramadan wird nach dem Mondverlauf bestimmt und verschiebt sich etwa um 10 Tage in jedem Jahr. Besonders schwer wird es für Muslime in Deutschland und Nordeuropa im Jahr 2015: Dann beginnt das Fasten bereits im Juni, wenn die Sonne besonders lange scheint. Das heißt, die Gläubigen dürfen dann 16 Stunden nicht essen oder trinken.

 

Das größte islamische Fest ist das viertägige Opferfest, das vom 6. bis 9. November gefeiert wird. Wie die RAA erklärt, können Festtage bei arabischen Muslimen um einen Tag vor- oder nachverlegt sein. Auf Antrag ihrer Eltern kann Schulkindern für den ersten Tag der islamischen Feste schulfrei erteilt werden.

 

Weitere Informationen zu den muslimischen Festen gibt es bei der RAA Kreis Unna in Bergkamen-Weddinghofen, Schulstraße 8 unter Tel. 0 23 07 92 4-886, per Fax: 0 23 07 92 48-888 oder per E-Mail an raa@kreis-unna.de.




Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Constanze Rauert, Fon 02303 27-1013, E-Mail constanze.rauert@kreis-unna.de
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