03. August 2011

Kreis-Jugendamt: Beiträge werden zurück erstattet

Das Kommunale Rechenzentrum arbeitet das kostenlose Kindergartenjahr zurzeit ins System ein

Kreis Viersen

Eltern, deren Kinder Anspruch auf ein beitragsfreies letztes Kindergartenjahr haben, erhalten die bereits gezahlten Beiträge zurück. „Es ist nicht nötig, Klage einzureichen“, sagt Agnes Bielefeld, stellvertretende Leiterin des Jugendamtes des Kreis Viersen. „Das Kommunale Rechenzentrum Kamp-Lintfort arbeitet derzeit das beitragsfreie Jahr vor der Einschulung  in das System ein.“

Das Kreisjugendamt Viersen ist zuständig für die Gemeinden Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten und Schwalmtal sowie die Städte Nettetal und Tönisvorst. „Wir haben allerdings die Erhebung und Festsetzung der Elternbeiträge für den Besuch einer Kinder-Tageseinrichtung per Satzung auf die kreisangehörigen Kommunen übertragen“, sagt Agnes Bielefeld.

Es wird mindestens zwei Monate dauern, bis die Eltern die neuen Bescheide in Händen halten. Die Kommunen haben die Beitragsbescheide für das am 1. August gestartete Kindergartenjahr bereits vor der Gesetzesänderung erlassen - auf der Grundlage des bis zum 31. Juli 2011 gültigen Kinderbildungsgesetzes und der Kreissatzung.

Zudem prüft das Kreis-Jugendamt Auswirkungen des neuen Gesetzes auf einen möglichen Geschwisterrabatt. Die Eltern erhalten ebenfalls die unter Umständen  zu Unrecht gezahlten Beiträge zurück.

Der Landtag NRW hat das neue Kinderbildungsgesetz mit einem beitragsfreien Kindergartenjahr vor der Einschulung in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause beschlossen. Das Gesetz gilt seit dem 1. August.

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Kinder

Dieses Duo hat viel Spaß im Kindergarten. Und auch ihre Eltern können sich freuen: Ein Kindergartenjahr ist ab sofort beitragsfrei. Foto: Franz Mairinger / pixelio.de - Abdruck honorarfrei

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