Straße oder Radweg?

10.08.2011 | Herten

Radler können Fahrweg wählen

Die Stadt Herten hebt an mehreren Straßenabschnitten die sogenannte Radwegebenutzungspflicht auf. Heißt konkret: Es gibt ab sofort weniger blaue Radwegeschilder. Vielerorts können Radfahrer nun selbst entscheiden, ob sie lieber auf der Fahrbahn oder auf dem Bordsteinradweg fahren wollen.

Dem einen oder anderen ist es sicher schon aufgefallen: Einige blaue Schilder „Radweg“, „gemeinsamer Geh- und Radweg“ und „getrennter Geh- und Radweg“ sind in den letzten Tagen und Wochen entfernt worden. Dafür gibt es nun mehr Schilder mit dem Hinweis „Radverkehr frei“.

In folgenden Straßen und Bereichen wurde die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben:

  • Jägerstraße (Hochstr.–Uhlandstr.),
  • Reitkamp (Heinestr.–Kaiserstr.),
  • Langenbochumer Straße (Mühlenstr.–Sandweg),
  • Fritz-Erler-Straße (Über den Knöchel–Rodelbahn),
  • Bergstraße (Westerholter–Langenbochumer Str.),
  • Elper Straße (Scherlebecker–Richterstr.),
  • Marler Straße,
  • Backumer Str. (Westerholter Str.–Richterstr.),
  • Geschwisterstraße (Ringstr.–Stadtgrenze),
  • Bahnhofstraße,
  • Heidestraße (Malteserstr.–Lindenstr.) und
  • Schützenstraße (Nimrodstr.–Ewaldstr.).
    Die Bereiche Verkehrsplanung, Ordnung und Tiefbau der Stadt Herten haben mit dem Kreis Recklinghausen und dem Landesbetrieb Straßen, dem ADFC und der Polizei intensiv beraten, bei welchen Radwegen eine Aufhebung der Benutzungspflicht sinnvoll ist. Hintergrund für die Aktion sind die geltende Straßenverkehrsordnung und aktuelle Gerichtsurteile zum Thema. Demnach sollen benutzungspflichtige Radwege nur noch dann angeordnet werden, wenn dies für die Sicherheit im Verkehr oder für den Verkehrsablauf notwendig ist. Damit wird die Attraktivität und Sicherheit im Straßenverkehr für Radfahrer erhöht.

    Was ist die Radwegebenutzungspflicht?


    Kurz: Die Pflicht, ausgeschilderte Radwege zu benutzen. Die blauen Gebotsschilder, die sowohl Radwege, als auch gemeinsame sowie getrennte Fuß- und Radwege ausweisen, kennzeichnen die Bereiche, in denen Fahrradfahrer den Radweg nutzen müssen.

    Fallen die blauen Schilder weg, bedeutet das nicht, dass gleichzeitig die Radwege wegfallen. Jeder, der lieber auf dem Bordsteinradweg fahren möchte, kann dies auch weiterhin tun, sofern ein Radweg baulich oder durch eine Markierung zu erkennen ist. Auch Straßenabschnitte, die mit dem blauen Schild „Gehweg“ und dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ gekennzeichnet sind, dürfen benutzt werden.

    Wer sich zutraut direkt auf der Straße zu fahren, kann das tun, sofern kein benutzungspflichtiger Bordsteinradweg vorhanden ist. Dabei gilt: Auf dem Bordstein ist mehr Rücksicht gegenüber den Fußgängern angesagt. Auf der Straße hingegen muss immer ein Sicherheitsabstand zu parkenden Autos eingehalten werden. Nur so kann man unvorhergesehenen Hindernissen, wie zum Beispiel aufgehenden Autotüren, mit umsichtiger Fahrweise ausweichen.

Pressekontakt: Pressestelle, Ramona Hoffmann (Volontärin) Telefon (0 23 66) 30 32 27 E-Mail: r.hoffmann@herten.de



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Abbau Radwegschild