Bocholt, 08. September 2011
Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) für 2.500 ausländische Staatsangehörige
Bocholt (PID).
Seit Donnerstag, 1. September, gibt es den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT). Die Plastikkarte im Scheckkartenformat gilt bundesweit für Drittstaatler, also Nicht-EU-Bürger, mit rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland.
Der eAT ersetzt den bisherigen Aufkleber im Reisepass. Laufende Aufenthaltstitel bleiben allerdings bis zum Ablauf der Befristung oder bis zum Ablauf des Passes gültig. Die Karte hat die gleichen Optionen wie der elektronische Personalausweis für deutsche Staatsangehörige: Fingerabdruck, biometrisches Foto, Online-Funktionen etc.. Auf dem Chip werden auch Auflagen, die an den Aufenthalt geknüpft sind, gespeichert. Die Daten auf dem eAT können nur von Ausländerbehörden und der Polizei ausgelesen werden. Wer die elektronischen Funktionen nutzen möchte, kann den eAT am heimischen Computer einsetzen, um sich online gegenüber Behörden, Händlern oder Dienstleistungsunternehmen zu identifizieren. Wer dieses derzeit nicht wünscht, kann diese Funktionen im Rathaus sperren lassen.
Der eAT wird bei der städtischen Ausländerbehörde beantragt und ausgegeben. Beratung und Bearbeitung führen zu längeren Produktions- und somit Wartezeiten. Die Kosten sind abhängig von der Art und Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels. Von den rund 4.500 Bocholterinnen und Bocholtern mit ausländischer Staatsangehörigkeit stammen etwa
2.500 aus Ländern außerhalb der Europäischen Union. Ihnen steht das neue Format ab sofort zur Verfügung. Staatsangehörige der Europäischen Union besitzen weiterhin das Recht auf Freizügigkeit.
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Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
Seit dem 1. September 2011 gilt bundesweit für alle Drittstaatler der neue "Elektronische Aufenthaltstitel eAT" - Foto: Bruno Wansing, Stadt Bocholt