Bocholt, 21. September 2011
Rechte und Pflichten für 400,-€-Jobberinnen
Dagmar Wissing informiert „Geringfügig Beschäftigte“
Bocholt (PID).
Am Montag, 26. September, findet um 19:30 Uhr eine kostenlose Informationsveranstaltung zum Thema „Geringfügige Beschäftigungen“ statt. Auf Einladung der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Bocholt, Annette Hünting, kommt an diesem Abend die Referentin Dagmar Wissing im Rahmen der Reihe „Frau+Beruf“ ins Bocholter Rathaus, Raum Aurillac.
Die Referentin spricht über Rechte und Pflichten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeberinnen, die im Betrieb oder in privaten Haushalten im Bereich der Minijobs, geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse und Beschäftigungen in der Gleitzone, tätig sind. Geringfügige Beschäftigungen haben immer noch den Ruf einer Beschäftigung „nebenbei“. Rechtlich gesehen sind sie aber Arbeitsverhältnisse wie alle anderen auch. Aktuelle gesetzlichen Änderungen werden thematisiert.
Eine Anmeldung zu dieser Veranstaltung ist nicht erforderlich. Den Teilnehmerinnen wird an diesem Abend die Broschüre des Netzwerks der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Borken kostenlos ausgehändigt. Inhalt: Informationen und Beispiele rund um das Thema „Geringfügige Beschäftigung“ mit sozial-, steuer- und arbeitsrechtlichen Grundlagen. Diese ist auch kostenlos bei der Gleichstellungsbeauftragten erhältlich. Weitere Fragen und Anregungen nimmt Annette Hünting unter Tel. 02871/953-151 oder per E-Mail: annette.huenting@mail.bocholt.de entgegen.
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Referentin Dagmar Wissing
Dagmar Wissing September 2011
Die Referentin Dagmar Wissing aus der Gemeinde Südlohn.
Dagmar Wissing referiert am 26. September 2011 zum Thema "Rechte und Pflichten für 400-Euro-Jobberinnen"