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Landkreis Leer begrüßt Korrekturen im neuen Abfallgesetz


Auf die Bürger kommen vorerst keine großen Änderungen zu
09. November 2011

Der Deutsche Bundestag hat ein neues Abfallgesetz beschlossen, das die Weichen für die Abfallwirtschaft in den nächsten zehn bis fünfzehn Jahren neu stellen soll. Betroffen davon ist auch die Abfallentsorgung im Landkreis Leer.

Die im Gesetgebungsverfahren noch in letzter Minute zwischen dem Bundesumweltminister und den kommunalen Spitzenverbänden erzielte Kompromisslösung schützt auch die vom Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Leer eingerichteten Wertstoffsammelsysteme vor dem „Rosinenpicken“ privater Entsorger. Der Betriebsleiter des Abfallwirtschaftsbetriebes, Klaus Anneken, erläutert die praktischen Auswirkungen: „Wenn wir die Wertstoffe der Haushalte selbst effizient erfassen und hochwertig verwerten, darf ein privater Entsorger keine gewerbliche Sammlung einrichten. Wenn wir jedoch den Bürgern im Landkreis Leer dieses Angebot nicht machten, könnte der Landkreis ein besseres Angebot eines privaten Sammlers an die Haushalte nicht verhindern“.

Der von der Bundesregierung zuerst ins parlamentarische Verfahren eingebrachte Gesetzesentwurf hatte noch Regelungen vorgesehen, die der privaten Entsorgungswirtschaft über sogenannte gewerbliche Sammlungen den Zugriff auf werthaltige Stoffe in den häuslichen Abfällen, wie beispielsweise Altpapier oder Altmetalle, erleichtert hätte.

Der Landkreis Leer hatte sich bei den hiesigen Bundestagsabgeordneten für ein Abfallgesetz stark gemacht, das die Zuständigkeit für Wertstoffe aus den privaten Haushalten bei den kommunalen Entsorgern belässt. „Ohne diesen Einsatz, zu dem auch die vom Kreistag des Landkreises Leer im vergangenen Jahr beschlossene Resolution gehört, wäre eine Veränderung des Abfallgesetzes im Interesse der Gebührenzahler nicht möglich gewesen“, ist sich Landrat Bernhard Bramlage sicher.

Bei dem zweiten vom Landkreis heftig kritisierten Punkt, nämlich die Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne, hätte die kommunale Seite sich eine eindeutige Aussage zugunsten einer kommunalen Trägerschaft gewünscht. Die Sammlung von Wertstoffen aus Haushalten und kleinen Gewerbebetrieben gehöre in kommunale Hände. Der Bürger unterscheide nicht zwischen Abfällen, die zum kommunalen Verantwortungsbereich zählten, oder für die die Privatwirtschaft – wie im Falle des Gelben Sackes – zuständig sei. Deshalb werde der Landkreis Leer beim Thema der künftigen Wertstofferfassung für eine Systemführerschaft der Kommunen werben, so Landrat Bramlage.

Auf die Bürger im Landkreis Leer werden nach Einschätzung des Landrats durch das neue Abfallgesetz zunächst keine gravierenden Änderungen bei der Abfallentsorgung zukommen. Ansatzpunkte zur Verbesserung oder Fortentwicklung sieht Betriebsleiter Anneken vorrangig bei der Erfassung und Verwertung von organischen Abfällen: „Hier arbeiten wir an einem Konzept, dessen grober Rahmen sich schon aus dem vom Kreistag im Oktober dieses Jahres beschlossenen Abfallwirtschaftskonzept für die Jahre 2012 bis 2016 ergibt“.

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