Ruhrgebietsweite Umweltzone: Ab Januar auch in Herten

07.12.2011 | Herten

Ausnahmegenehmigungen beim Ordnungsamt

Zum 1. Januar 2012 wird fast das gesamte Hertener Stadtgebiet Teil der ruhrgebietsweiten Umweltzone. Ab diesem Stichtag dürfen nur noch Autos mit einer Umweltplakette oder einer Ausnahmegenehmigung die Straßen befahren. Diese Genehmigung kann ab sofort beim Ordnungsamt beantragt werden.

Die Farbe der Umweltplakette spielt im Jahr 2012 noch keine Rolle, danach werden die Regelungen jedoch etwas strenger: Ab 2013 werden rote Plaketten ausgeschlossen, ab dem 01.07.2014 auch die gelben Plaketten, so dass dann nur noch Kraftfahrzeuge mit grüner Umweltplakette innerhalb der Umweltzone fahren dürfen.

Da das Hertener Stadtgebiet neu in die Umweltzone einbezogen wurde, gilt für die Hertener Bewohner und Gewerbetreibende eine Ausnahmeregelung: Kraftfahrzeuge können auf Antrag bis zum 30.06.2012 von einem Verkehrsverbot in der Umweltzone des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet befreit werden, wenn

  • deren Halterin oder Halter in einem der zum 01.01.2012 neu zu der Umweltzone hinzugekommenen Gebiete seinen Hauptwohnsitz hat ("Bewohner-Ausnahmegenehmigung") oder
  • deren Halterin oder Halter in einem der zum 01.01.2012 neu zu der Umweltzone hinzugekommenen Gebiete den Geschäftssitz eines Gewerbebetriebes führt und das Kraftfahrzeug zum Betriebsvermögen gehört („Gewerbe-Ausnahmegenehmigung“).

Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung genügen der  Fahrzeugschein des betreffenden Kraftfahrzeuges und ein Personalausweis oder gegebenenfalls eine Gewerbeanmeldung. Anstelle einer Bewohner-Ausnahmegenehmigung wird von den Kontrollkräften bis zum 30.06.2012 auch ein hinter der Windschutzscheibe des Kraftfahrzeugs ausgelegter gültiger Bewohnerparkausweis akzeptiert.

Bei Bedarf können die Bewohnerausnahmegenehmigungen beim städtischen Ordnungsamt beantragt werden. Dies gilt auch für Ausnahmegenehmigungen in Fällen wirtschaftlicher und sozialer Härte, sowie für die Besitzer von Wohnmobilen.

Die Ausnahmegenehmigung ist gebührenpflichtig. Um Ordnungswidrigkeitsverfahren zu vermeiden, ist sie gut sichtbar z.B. auf dem Armaturenbrett auszulegen.

Hintergrund:

Am 15. Oktober 2011 trat der neue Luftreinhalteplan für das Ruhrgebiet in Kraft. Ziel des Luftreinhalteplanes ist es, die Luftschadstoffbelastung zu reduzieren, d. h. die festgelegten Grenzwerte insbesondere für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) unterhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen zu halten. Gefahren für die Gesundheit der Bewohner sollen minimiert werden.

Im Luftreinhalteplan sind eine Vielzahl von Maßnahmen festgeschrieben worden, um diese Ziele zu erreichen. Eine dieser Maßnahmen ist eine ruhrgebietsweite Umweltzone.

Ansprechpartnerin für Ausnahmegenehmigungen

Heike Stange
Stadt Herten
Westerholter Str. 690
45699 Herten
Telefon: 02366/303-530
E-Mail: h.stange@herten.de

Ansprechpartner für den Luftreinhalteplan

Jürgen Harks
Stadt Herten
Westerholter Str. 690
45699 Herten
Telefon: 02366/303-340
E-Mail: j.harks@herten.de

Pressekontakt: Pressestelle, Nele Däubler (Pressesprecherin), Tel: 02366/303-357, Mail: n.daeubler@herten.de



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Luftreinhalteplan - Herten wird zur Umweltzone