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20. Dezember 2011

Kreisgesundheitsamt warnt

Gesundheitsgefahren durch E-Zigaretten

Kreis Unna. (PK) E-Zigaretten sind bildlich gesprochen derzeit in aller Munde. Sie sehen ähnlich wie Zigaretten aus und bestehen aus einem Verdampfer, einer Batterie, einem Mundstück und austauschbaren Kapseln bzw. Patronen. Diese können mit Nikotin-Lösungen unterschiedlicher Konzentration gefüllt werden, die in den E-Zigaretten verdampft werden und wie Zigarettenrauch inhaliert werden können. Jedoch häufen sich die Hinweise auf mögliche Gesundheitsgefährdungen durch die vermeintliche Alternative zur herkömmlichen Zigarette.

 

Mittlerweile hat das Gesundheitsministerium NRW den Verkauf nikotinhaltiger Liquids, also der Kartuschen, Kapseln und Patronen mit Nikotin als Inhalationsstoff, untersagt. „Die so genannten Liquids mit Nikotin fallen unter das Bundesarzneimittelgesetz und sind damit zulassungspflichtig“, erläutert die Amtsapothekerin des Kreises, Birgit Habbes. Eine entsprechende Zulassung existiert aber nicht. „Damit ist der Verkauf dieser nikotinhaltigen Liquids in jedem Fall untersagt“, unterstreicht Habbes.

 

Wer dennoch nikotinhaltige Liquids verkauft, verstößt gegen das Arzneimittelgesetz und macht sich in jedem Fall strafbar. „Ein solcher Verstoß kann mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden“, warnt Habbes. Bei nikotinfreien Liquids ist im Einzelfall anhand der Inhaltsstoffe zu prüfen, ob sie den arzneimittelrechtlichen Vorschriften unterliegen Der Kreis wird künftig entsprechende Kontrollen der Händler vornehmen und festgestellte Verstöße ahnden.

 

Auch der Amtsarzt des Kreises, Dr. Bernhard Jungnitz, weist auf die mit der Verwendung von E-Zigaretten verbundenen Gefahren hin. „Nikotin ist ein hoch wirksames Nervengift. Bei der Anwendung einer elektrischen (E-)Zigarette tritt die Nikotinwirkung später ein als bei einer herkömmlichen Zigarette. Daher besteht hier leicht die Gefahr einer Überdosierung, die zu schweren Vergiftungserscheinungen führen kann“, erläutert Dr. Jungnitz.

 

Die tödliche Dosis von rund 50 Milligramm wird bei einem Erwachsenen durch Rauchen nicht erreicht, da Nikotin im Körper durch die Leber sehr schnell wieder abgebaut wird. Die Nikotinmenge einer Zigarette hätte - auf einmal eingenommen - eine schwere Vergiftung zur Folge. Für Kinder kann diese Menge sogar tödlich sein. Deshalb appelliert Dr. Jungnitz: „Mit Nikotin-Lösungen für E-Zigaretten und mit E-Zigaretten, die mit Nikotin-Lösungen gefüllt sind, sollte man besonders sorgsam umgehen bzw. besser ganz darauf verzichten. Auf keinen Fall gehören E-Zigaretten als Geschenk unter den Weihnachtsbaum, um einem Raucher eine vermeintlich gesündere Alternative zum Tabakkonsum nahe zu legen."

 

Derzeit könne im Übrigen auch nicht davon ausgegangen werden, dass das Inhalieren von nikotinfreien Stoffen durch die E-Zigarette unbedenklich sei, unterstreicht der Amtsarzt. „Laut Untersuchungen des Deutschen Krebsforschungszentrums besteht bei der Verwendung von E-Zigaretten der Verdacht, dass die Innenraumluft durch atemwegsreizende sowie allergieauslösende Substanzen belastet wird.“

 

Bildzeile: Amtsapothekerin Birgit Habbes; Foto: Kreis Unna




Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Silke Schmücker, Fon 02303 27-1113, E-Mail kronenberg-schmuecker@kreis-unna.de
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