29. Dezember 2011

Böller und Raketen

Kreis Viersen

In der Silvesternacht werden wieder tausende Tonnen Böller und Raketen in die Luft gejagt. Und jedes Jahr wird der Feuerspaß größer, bunter und lauter - aber auch gefährlicher. Illegale Knaller überschwemmen die Geschäfte. Klaus Riedel, Kreisbrandmeister des Kreises Viersen, beantwortet drei Fragen zur Silvester-Knallerei.

Woran erkennt man auf Sicherheit geprüfte Silvesterknaller und Raketen?

Klaus-Thomas Riedel: In Deutschland verkaufte Raketen, Kracher und Böller müssen eine Identifikationsnummer, die sogenannte BAM-Nummer, haben. Die BAM-Nummer vergibt die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung, nachdem sie in Test festgestellt hat, dass alle bestehenden Sicherheitsregeln eingehalten wurden.  Ohne BAM-Nummer dürfen Feuerwerkskörper in Deutschland nicht verkauft werden. Daneben besitzen die Feuerwerkskörper ein CE-Qualitätszeichen, für die Überwachung der Qualitätssicherung beim Hersteller, und eine Registriernummer, die garantiert, dass die europäischen Sicherheitsvorschriften eingehalten wurden.
Immer wieder werden illegale Feuerwerkskörper aus dem Ausland importiert und hier zum Kauf angeboten. Diese sind gefährlich. Sie können zu schweren Verletzungen führen. Darum: Finger weg von derartigen Grauimporten.

Welche Sicherheitsvorkehrungen sind zu beachten?

Klaus-Thomas Riedel: Feuerwerkskörper enthalten Sprengstoff. Der Umgang mit Sprengstoff erfordert umsichtiges Handeln. Diese Tatsache ist vielen bei der Silvesterknallerei nicht bewusst. Und nicht zuletzt deswegen kommt es in jedem Jahr zu Unfällen. Die müssen nicht sein, wenn man ein paar Regeln beachtet:

  • Vor dem Zünden sollte man immer die Gebrauchsanweisung für das entsprechende Feuerwerk lesen und beachten.
  • Die Feuerwerkskörper sind immer auf einen festen Untergrund zu stellen und dürfen nie in der Hand gezündet werden. Raketen können zum Beispiel in standsicheren Flaschen gestartet werden.
  • Blindgänger dürfen kein zweites Mal gezündet werden.
  • Halten Sie Abstand zu Menschen, Häusern und Bäumen.
  • Zünden Sie Feuerwerkskörper nur im Freien und niemals in geschlossenen Räumen.

Ab wann darf man mit der Silvesterknallerei beginnen?

Klaus-Thomas Riedel: Hier muss man nach Feuerwerkskörpern der Kategorie 1 - Abgabe an Personen ab 12 Jahren - und Kategorie 2 - Abgabe an Personen ab 18 Jahren -unterscheiden. Knallkörper der Kategorie 1 dürfen das ganz Jahr geknallt werden. Knallkörper der Kategorie 2 dürfen nach der Sprengstoffverordnung nur in der Silvesternacht zwischen 18 Uhr und 1 Uhr gezündet werden. Hierzu zählen die Feuerwerkskörper, die man vom 29. bis 31. Dezember ab 18 Jahren kaufen kann.


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Riedel, Klaus-Thomas

Kreisbrandmeister Klaus-Thomas Riedel gibt Ratschläge zur Silvesterknallerei. Foto: Alois Müller - Kreis Viersen/Abdruck honorarfrei

Herausgeber:

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