Ganz anders die Tendenz bei den Inhabern „regulärer“ Führerscheine. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der Führerscheine, die entzogen werden musste, um ein drittel. Gerichte oder die Führerscheinstelle „verurteilten“ 512 Personen zum Laufen. Einsamer Spitzenreiter bei den Gründen: Alkohol am Steuer, in sieben von zehn Fällen hatten die Fahrer mehr oder weniger stark zu tief ins Glas geschaut. Auf den Plätzen folgen Drogen (20 Prozent) sowie Unfallflucht oder Nötigung (10 Prozent).
Immer wieder erhält die Führerscheinstelle auch Hinweise auf Senioren, bei denen Zweifel an der Fahrtüchtigkeit bestehen. „Jahr für Jahr sind es rund 200, Tendenz steigend“, nennt Christian Götte, Leiter der Führerscheinstelle, Zahlen. „Können die Bedenken in einem persönlichen Gespräch nicht ausgeräumt werden, bitten wir um einen Bericht des Arztes und um ein fachärztliches Gutachten“, so Götte. Die Erfahrung zeige: Im Laufe der Untersuchungen reift bei vielen die Einsicht, doch nicht mehr fit genug zum Autofahren zu sein. „Die freiwillige Abgabe ist häufig die logische Folge, ein Entziehen von Amtswegen in dieser Altersgruppe eher die Ausnahme.“
Gedanken über ihre Fahrerlaubnis müssen sich auch einige ganz hartnäckige Verkehrssünder machen. Rund 1.200 Personen wurden im letzten Jahr von der Führerscheinstelle angeschrieben, die wenig erfreuliche Botschaft: Vorsicht mit dem Punktestand in Flensburg. „Im Vergleich zu 2010 haben wir damit doppelt so viele Kraftfahrer nachdrücklich um eine vorsichtigere Fahrweise gebeten oder sie zu einem Aufbauseminar geschickt“, stellt Götte einen deutlichen Anstieg beim Punktesammeln fest.
Weitere Zahlen aus der Jahresbilanz: 450 Fahranfänger erhielten Post, weil sie innerhalb der Probezeit mehrfach aufgefallen waren und 14 Mal überstanden Fahranfänger die Probezeit nicht, 87 Kreisbürgern wurden zu viele Punkte im Verkehrsregister in Flensburg zum Verhängnis und 111 Bürger mussten im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung ihre Kraftfahreignung nachweisen.
„Leider haben unvorhersehbare Krankheitsfälle und Personalwechsel vor allem in den Sommermonaten in einigen Bereichen zu deutlich längeren Bearbeitungszeiten geführt“, blickt Götte zurück. Die aufgelaufenen Rückstände seien aber inzwischen abgearbeitet, aktuell läge zwischen Antragsstellung und Wunscherfüllung durchschnittlich wieder ein Zeitraum von drei Wochen. Mit Blick auf die Kundenzufriedenheit betont er zudem: „Die Wartezeit der mehr als 10.000 Kunden betrug im Durchschnitt vier Minuten; 98 Prozent der Bürger wurden innerhalb von 20 Minuten bedient.“
Als Beleg für die gute Qualität der Arbeit der Führerscheinstelle bewertet Götte die Ausgänge der Gerichtsverfahren. Vor dem Verwaltungsgericht in Arnsberg und dem Oberverwaltungsgericht in Münster wurden 2010 29 Verfahren abgeschlossen. In allen Fällen waren Betroffene gegen Entscheidungen des Ennepe-Ruhr-Kreises vorgegangen. „Erfolglos, unsere Sicht der Dinge wurde in allen Fällen von den Richtern bestätigt.“
Begleitetes Fahren ab 17
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres muss bei jeder Fahrt eine auf der Prüfbescheinigung namentlich benannte Person als Begleiter im Fahrzeug Platz nehmen. Diese Person muss mindestens 30 Jahre alt sein, den Führerschein der Klasse B oder 3 seit mindestens fünf Jahren besitzen und darf nicht mehr als drei Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg haben. Von Touren ins Ausland sollten die 17-Jährigen dabei absehen, denn dort reicht die Prüfbescheinigung nicht aus. Im Rahmen des begleiteten Fahrens mit 17 hat die begleitende Person keine besondere Funktion. Ihre Aufgabe besteht darin, vor Antritt und während einer Fahrt dem Fahranfänger ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um ihm Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeuges zu vermitteln.