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Presseinformation

23. Januar 2012
Kreis Steinfurt hat bisher 1400 elektronische Aufenthaltstitel bei der Bundesdruckerei bestellt
Seit Einführung des neuen Verfahrens am 1. September 2011
Kreis Steinfurt. Hanan El Annan legt ihren Finger auf den Scanner. „Das reicht. Jetzt den anderen Finger bitte“, sagt Christian Engels, Mitarbeiter in der Ausländerbehörde des Kreises Steinfurt.

Die Abläufe sind anders geworden in den Ausländerbehörden Deutschlands. Seit mehr als vier Monaten gibt es den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT). Er ersetzt das bisherige Klebeetikett, dient der europaweiten Vereinheitlichung der Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige und bietet durch ein digitales Lichtbild und die Fingerabdrücke einen besseren Schutz gegen Missbrauch.

Hanan El Annan hat eine unbefristete Niederlassungserlaubnis. Bisher wurde dies durch das Klebeetikett in ihrem libanesischen Reisepass dokumentiert. Dieser ist jetzt abgelaufen und für ihren neuen braucht sie auch einen neuen Aufenthaltstitel.

„Laufen weder Aufenthaltstitel noch Reisepass ab, sind die bisherigen Dokumente weiter gültig bis längstens zum 30. April 2021“, erklärt der Leiter der Ausländerbehörde des Kreises Steinfurt, Thomas Ostholthoff.

„Das Beantragungsverfahren ist komplizierter geworden“, sagt Engels, und Hanan El Annan und ihr Ehemann Youssef Mansour nicken. Bis September 2011 war es üblich, den Antrag auf Erteilung oder Verlängerung vor Ort im Rathaus zu stellen. Die Mitarbeiter schickten die Unterlagen zur Ausländerbehörde. Dort wurden sie bearbeitet und an die Rathäuser zurück gesendet.

Heute besteht das Verfahren aus mehreren Schritten und braucht wesentlich mehr Zeit: Hanan El Annan hat einen Termin vereinbart und ein biometrisches Foto sowie ihren neuen libanesischen Pass mitgebracht. Sie muss persönlich erscheinen, da ihre Fingerabdrücke gespeichert werden müssen.

Die Mitarbeiter der Ausländerbehörde bereiten die Unterlagen vor und senden sie abends kompakt an die Bundesdruckerei in Berlin. Nach rund vier bis sechs Wochen kann dann der eAT bei der Ausländerbehörde abgeholt werden. Mittlerweile hat der Kreis Steinfurt seit Einführung am 1. September 2011 rund 1400 elektronische Aufenthaltstitel bestellt.

Der eAT bietet eine elektronische Ausweisfunktion für Transaktionen im Internet und an Automaten, so dass das Ausfüllen von Formularen oder der Altersnachweis erleichtert wird. Zudem kann der eAT ein Zertifikat für die qualifizierte elektronische Signatur speichern. Damit kann der Inhaber auch rechtsgültig digitale Dokumente unterzeichnen.

Hanan El Annan wird in knapp fünf Jahren einen neuen elektronischen Aufenthaltstitel brauchen. Dann läuft ihr Pass ab und wegen der neuen Passnummer ist ein erneutes, komplettes Antragsverfahren notwendig, da zum Beispiel auch die Fingerabdrücke aus Datenschutzgründen nicht gespeichert werden dürfen. Ein Brief der Ausländerbehörde wird sie rechtzeitig daran erinnern.


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Elektronischer Aufenthaltstitel 1




Elektronischer Aufenthaltstitel 2



Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de