26. Januar 2012

Reiten im Wald nur mit gültigem Kennzeichen

Pferdehalter erhalten Reitkennzeichen und -plakette beim Kreis Viersen

Kreis Viersen

Reiter benötigen für Ausritte in Landschaft und Wald gültige Reitkennzeichen und -plaketten. Diese bekommen Pferdehalter aus dem Kreis Viersen für das Jahr 2012 im Kreishaus, Rathausmarkt 3 in Viersen. Sie können während der Sprechzeiten in Zimmer 1210 (erste Etage) montags bis donnerstags 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 15.30 Uhr sowie freitags 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr bezogen werden, Telefon 02162/391406, per Fax 02162/39-1436 oder per E-Mail cornelie.falkenberg@kreis-viersen.de oder bauen-landschaft-planung@kreis-viersen.de

Mit der Ausgabe der Jahresplaketten erhebt der Kreis Viersen die Reitabgabe. Mit dieser werden Instandsetzungsarbeiten und erforderliche Neuanlagen finanziert. Die Kosten betragen für Reiter 39,50 Euro für Kenzeichen und Jahresplakette sowie 30,50 Euro nur für die Jahresplakette, wenn ein Kennzeichen vorhanden ist. Besitzer von Reiterhöfen für Mietpferde bezahlen 89,50 Euro beziehungsweise 80,50 Euro.

Wer ohne Reitkennzeichen und -plakette unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das Fahren mit Gespannen (Kutsche, Sulky) fällt nicht unter die Reitregelung. Gespanne dürfen in der freien Landschaft auf öffentlichen und privaten Straßen und Wegen fahren, nicht aber im Wald.

www.kreis-viersen.de


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Reiter

Dieses Pferd ist vorbildlich ausgerüstet: Nur mit gültigem Reitkennzeichen und -plakette dürfen die Reiter mit ihren Tieren im Wald ausreiten. Foto: Kreis Viersen / Abdruck honorarfrei

Herausgeber:

Kreis Viersen - Der Landrat
Axel Küppers
Pressesprecher
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
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Fax 02162 / 39-1026
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