26. Januar 2012

Jetzt Bäume und Sträucher zurückschneiden

Kreis Viersen: Arbeiten bis Ende Februar erlaubt

Kreis Viersen

Noch bis Ende Februar dürfen Gartenbesitzer Gehölze zurückschneiden. Darüber informiert der Kreis Viersen. Dies gilt für starken Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern sowie die Rodung von Bäumen, Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen und anderen Gehölzen. Zum Schutz der Tiere sind solche Arbeiten im Frühjahr und Sommer nicht erlaubt.

Wer solche Arbeiten außerhalb geschlossener Ortschaften plant, muss sich informieren, ob die Gehölze in Landschaftsplänen geschützt sind. Die Rodung so genannter „geschützter Landschaftsbestandteile“ ist verboten. Zudem sind mit öffentlichen Mitteln angelegte Hecken, Bäume oder Obstwiesen das ganze Jahr über geschützt. Nur in Einzelfällen erteilt der Kreis Viersen eine Erlaubnis. Info unter Telefon 02162/39-1406 oder -1402.

www.kreis-viersen.de


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Baumschnitt

Ein Gartenbesitzer stutzt mit der Kettensäge die Äste eines Baumes. Arbeiten wie diese sind bis Ende Februar gestattet. Foto: R.K.Erysipel/pixelio.de - Abdruck honorarfrei

Herausgeber:

Kreis Viersen - Der Landrat
Axel Küppers
Pressesprecher
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
Tel. 02162 / 39-1024
Fax 02162 / 39-1026
pressestelle@kreis-viersen.de
www.kreis-viersen.de

Diese Pressestelle ist Mitglied bei presse-service.de [www.presse-service.de]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.