Bocholt, 13. Februar 2012
„Sei klar!“ auch im Karneval 2012
Alkohol schadet Jugendlichen / Erwachsene haben Aufsichtspflicht
Bocholt (PID).
Der städtische Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Sport erinnert zusammen mit dem Bocholter Ordnungsamt an die Aktion: „Sei klar!“. Jugendliche sind aufgefordert auch während der Karnevalstage „klar“ zu bleiben.
„Sei klar!“ ist ein Appell an die Eigenverantwortung und Selbstbestimmung der Jugendlichen. An alle Erwachsenen richtet sich der dringende Aufruf, auf Kinder und Jugendlichen in ihrem Umfeld zu achten und ein gutes Vorbild zu sein. Eine besondere Verantwortung tragen dabei Eltern, Wirte und Händler.
Das Jugendschutzgesetz will Kinder und Jugendliche schützen und zieht daher klare Grenzen: Alkoholische Getränke dürfen weder an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Für branntweinhaltige Getränke, hierzu zählen auch Mixgetränke, gilt sogar: erst ab 18 Jahren!
Jugendliche sind anfälliger für Gesundheitsschäden, weil sich ihr Körper noch in der Entwicklung befindet. Niedriges Körpergewicht lässt den Alkoholgehalt im Blut schneller steigen. Dadurch erhöht sich das Risiko einer Vergiftung. Insbesondere die Eltern tragen die Verantwortung dafür, ihre Kinder vor den Folgen des Alkohols zu schützen. Die Fachbereiche Jugend, Familie, Schule und Sport sowie Öffentliche Ordnung bitte alle Eltern, ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen und darauf zu achten, dass ihr Kind nicht bereits alkoholisiert zum Umzug geht bzw. keinen Alkohol von zu Hause mitnimmt.
Dem Einzelhandel und den Gaststätten wird seitens des Fachbereichs Öffentliche Ordnung geraten, sich im Zweifel immer den Ausweis zeigen zu lassen. Unter Umständen sollte die Ausgabe verweigert werden, denn der Verkauf von Alkohol an Jugendliche ist laut Gesetzt verboten. Darüber hinaus verlangt das Gaststättengesetzt, dass das günstigste Getränk im Betrieb ein Unalkoholisches sein muss. Zudem müssen das aktuelle Jugendschutzgesetzt und die für den jeweiligen Gewerbebetrieb geltenden Vorschriften gut sichtbar im Raum hängen.
Das Einhalten der Jugendschutzbestimmungen wird z.B. durch Testkäufe in Geschäften, Tankstellen und Trinkhallen kontrolliert. Um den Rosenmontagszug herum arbeiten die Ordnungskräfte mit Teststreifen.
Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten: