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Presseinformation

04. April 2012
Bärlauch pflücken ist illegal
Sammeln nur außerhalb von Schutzgebieten für den Eigenbedarf
Kreis Steinfurt. Als Pesto, im Käse oder einfach als Gewürz – der Bärlauch hat seinen Siegeszug in unsere Küchen angetreten und das wird ihm vielerorts nun zum Verhängnis: Immer mehr Sammler strömen im Frühling in die Wälder, um das weiß blühende Zwiebelgewächs zu pflücken. Es häufen sich die Fälle, in denen dies illegal geschieht, teilt das Umweltamt des Kreises Steinfurt mit. Denn das Sammeln von Bärlauch ist nur außerhalb von Schutzgebieten erlaubt – in Mengen für den Eigenbedarf. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet. Um die Wildbestände zu schonen, sollten Sammler pro Pflanze nur ein Blatt entfernen. Aber Vorsicht: Es besteht Verwechslungsgefahr mit den giftigen Maiglöckchen. Eine sichere und legale Alternative ist der Bärlauch aus dem eigenen Garten beziehungsweise aus Gärtnereien und vom Wochenmarkt.

Pressekontakt: Simone Cool, Tel.: 0 25 51/69-2161.


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Bärlauch



Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de