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Presseinformation

25. Mai 2012
Jägerprüfung bestanden! 21 Prüflinge erhalten Jagdschein
Gute Leistungen in schriftlicher, praktischer und mündlicher Prüfung erforderlich

Kreis Steinfurt. 26 Prüflinge aus dem gesamten Kreisgebiet stellten sich im April und Mai der Jägerprüfung bei der Unteren Jagdbehörde des Kreises Steinfurt. 21, davon zwei Frauen, hatten sich gut genug vorbereitet und erhielten am Ende den begehrten Jagdschein.

Die Jägerprüfung gliedert sich traditionell in drei Teile. Los geht es mit der schriftlichen Prüfung, in der die zukünftigen Jägerinnen und Jäger mindestens 70 von insgesamt 100 Fragen richtig beantworten müssen. Abgefragt werden Kenntnisse aus den Themengebieten „Kenntnis der Tierarten, Wildbiologie, Wildhege, Naturschutz“, „Jagdbetrieb, Jagdausübung, Jagdhundewesen, Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Wildschadenverhütung“, „Waffenwesen“ und „Jagdrecht, Waffenrecht, Tierschutzrecht, Naturschutzrecht“.
Bis auf einen schafften alle Anwärter diese erste Hürde.

Der zweite Prüfungsteil besteht aus einem Büchsen- und einem Flintenschließen. Beim Büchsenschießen sind auf eine 100 Meter entfernte Rehbock- und 50 Meter entfernte Wildschweinscheibe bestimmte Trefferzahlen anzubringen, während beim Flintenschießen mindestens drei von zehn Tontauben getroffen werden müssen.

Der letzte Teil der Prüfung besteht dann aus einem mündlich-praktischen Teil, in dem vor einer fünfköpfigen Prüfungskommission noch einmal alle jagdlichen Themengebiete abgefragt werden. Die Prüfungskommission besteht aus dem Kreisjagdberater und Fachprüfern aus der Jägerschaft.

Bei der Schießprüfung oder dem mündlich-praktischen Teil fielen weitere vier Teilnehmer durch. Diese Bewerber haben frühestens im September die Gelegenheit, im Rahmen einer Nachprüfung das angestrebte Ziel doch noch zu erreichen.


Pressekontakt: Silke Wesselmann, Tel.: 02551/69-2167




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Auch Kenntnis über Wildtiere mussten die Jägerprüflinge unter Beweis stellen



Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de