26. Juni 2012

Neue Heimat, altes Nummernschild

Kreis Viersen: Wer in NRW umzieht, kann sein Kennzeichen behalten

Kreis Viersen

Wer aus Düsseldorf, Krefeld oder Mönchengladbach in den Kreis Viersen gezogen ist, musste bislang sein Auto-Nummernschild durch ein VIE-Schild ersetzen. Das neue Gesetz ist flexibler. „Ab dem 1. Juli liegt die Entscheidung beim Halter, ob er mit einem Nummernschild seiner neuen Adresse fährt oder sein altes Kennzeichen behält“, sagt Heidrun Steinwartz, Abteilungsleiterin der Zulassungsstelle Kreis Viersen.

Mit der Gesetzesänderung ist es möglich, beim Umzug in einen anderen Kreis oder eine kreisfreie Stadt innerhalb von Nordrhein-Westfalen, das bisherige Kennzeichen zu behalten. Düsseldorfer, Krefelder und Mönchengladbacher, die in den Kreis Viersen ziehen, können weiterhin mit „D“, „KR“, und „MG“ fahren; ebenso können Kreis Viersener ihr „VIE“ mit in eine andere NRW-Stadt nehmen. Die Voraussetzung: Das Fahrzeug muss weiterhin in NRW und auf den gleichen Halter zugelassen sein.

„Die Halter müssen ihr Fahrzeug aber dennoch in der neuen Zulassungsstelle umschreiben“, sagt Heidrun Steinwartz. Dies kostet eine Gebühr. Bitte Fahrzeugschein und -brief, Personalausweis, Bericht über die Hauptuntersuchung, die elektronische Versicherungsbestätigung sowie die Bankverbindung mitbringen.

Sollte ein Kennzeichen beschädigt sein, kann ein neu geprägtes und gesiegeltes Schild verwendet werden. Sollte das Fahrzeug abgemeldet oder eines der Schilder gestohlen werden, benötigen die Halter ein Kennzeichen aus dem neuen Wohnort.

Die Zulassungsstellen des Kreises Viersen:

Hauptstelle im Viersener Kreishaus, Rathausmarkt 3, Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 7.30 bis 17 Uhr sowie Dienstag, Donnerstag und Freitag 7.30 bis 12 Uhr, Telefon 02162/391566.

Zweigstelle Kempen, Heinrich-Horten-Straße 4b, Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Freitag 7.30 bis 12 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag 7.30 bis 17 Uhr, Telefon 02152/20520.

www.kreis-viersen.de


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Nummernschilder

Alte Kennzeichen aus dem Kreis Viersen. Wer innerhalb von NRW umzieht, kann künftig sein altes VIE-Nummernschild mitnehmen. Foto: Kreis Viersen / Abdruck honorarfrei

Herausgeber:

Kreis Viersen - Der Landrat
Axel Küppers
Pressesprecher
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