10. Juli 2012

Kreislaufwirtschaftsgesetz: Neue Vorgaben bei der Entsorgung von Elektrogeräten

Kreis Viersen

Am 1. Juni ist das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz in Kraft getreten. Mit dem Gesetz kommt eine klarere Regelung zur Entsorgung von Elektrogeräten. Danach ist es künftig nicht mehr zulässig, alte Elektrogeräte auf Schrottplätzen abzugeben oder an Schrotthändler zu geben. Die Entsorgung der Altgeräte ist nur noch durch die Kommunen, durch Elektrogeschäfte und Herstellern zulässig. „Damit stellt der Gesetzgeber sicher, dass Elektroschrott umweltschonend verwertet wird“, sagt Reinhard Wernitz, Betriebsleiter des Abfallbetriebs Kreis Viersen.

In den Haushalten und im Gewerbe gibt es in den letzten Jahren immer mehr Elektrogeräte. Gleichzeitig verkürzt sich die Nutzungsdauer der Geräte, da in immer kürzeren Zeiträumen modernere und leistungsfähigere Modelle auf den Markt kommen. Pro Kopf fallen in Deutschland 13 Kilogramm Elektroschrott an. Auch wenn die Geräte nicht mehr funktionieren, haben sie noch nicht ausgedient. Elektrogeräte enthalten wertvolle Rohstoffe, wie Edelmetalle, die recycelt werden sollen. Zum anderen aber auch Schadstoffe, wie das ozonschädigende FCKW aus Kühlgeräten oder Schwermetalle. 

Im Kreis Viersen sammeln die Städte und Gemeinden schon seit Beginn der 90er-Jahre Ölradiatoren und Kühlgeräte getrennt ein. Seit 2006 verbietet das Elektro- und Elektronikgerätegesetz, Altgeräte mit dem Hausmüll zu entsorgen. Seitdem holen die Kommunen Elektrogroßgeräte nach Anmeldung ab. Für Elektrokleingeräte gibt es Rückgabestellen. Zusätzlich können private Haushalte im Kreis Viersen ausrangierte Elektrogeräte an der Kleinanlieferstelle am Entsorgungsstandort in  Süchteln, Hindenburgstraße 160, kostenlos abgeben. Die Wertstoffhöfe in Willich, Hanns-Martin-Schleyer-Straße 1, und in Kempen, Am Selder 9, bieten für ihre Bürger zusätzliche Abgabemöglichkeiten für Groß- und Kleingeräte.   

Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz

Mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz setzt der Bund die EU-Abfallrahmenrichtlinie von 2008 in nationales Recht um. Die neuen Regelungen schreiben ab 2015 bindend bundesweit vor, Abfälle aus privaten Haushalten getrennt zu sammeln. Dazu gehören Bioabfälle, Papier, Metall-, Kunststoff- und Glasabfälle. Ziel ist, 65 Prozent aller Abfälle zu recyceln. Für Bau- und Abbruchabfälle ist eine 70-prozentige Verwertung vorgeschrieben.

www.kreis-viersen.de/abfallbetrieb


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Elektroschrott

Drucker, Tastatur, CD-Player liegen im Müll: Ausgediente Elektrogeräte dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Für Kleingeräte gibt es Rückgabestellen. Großgeräte holen die Städte und Gemeinden nach Anmeldung ab. Foto: Sandra Bollen - Abdruck honorarfrei

Herausgeber:

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Axel Küppers
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