10. September 2012

Fische fangen nur mit Schein

Viersen

Nur wer die Fischerprüfung bestanden hat, darf Fische fangen. Die zweite Prüfung 2012 des Kreises Viersen ist am 14. November im Forum des Kreises, Rathausmarkt 2 in Viersen. Unter den Augen des Prüfungsausschusses der unteren Fischereibehörde des Kreises Viersen können Personen über dreizehn Jahren ihren Fischereischein machen. Personen, denen nach dem BGB ein Betreuer bestellt ist, dürfen nicht zur Prüfung. Die Teilnahmegebühr beträgt 50 Euro. Den genauen Prüfungstermin teilt die Fischereibehörde den Teilnehmern nach der Anmeldung mit.

Anmeldungen gehen bis 12. Oktober an die untere Fischereibehörde des Kreises Viersen, Rathausmarkt 3 in Viersen. Ein Anmeldeformular steht auf der Internetseite des Kreises zur Verfügung. Die Ansprechpartnerin ist Silke Hönig unter Telefonnummer 02162/39-1337 oder per E-Mail an silke.hoenig@kreis-viersen.de
www.kreis-viersen.de


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Angler

Angler am Nettebruch in Lobberich. Nur wer die Fischerprüfung bestanden hat, darf im Kreis Viersen Fische fangen. Foto: Kreis Viersen / Abdruck honorarfrei

Herausgeber:

Kreis Viersen - Der Landrat
Axel Küppers
Pressesprecher
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