Wohnbebauung an der Erlöserkirche: Einladung zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung

21.08.2012 | Herten

Städtebauliches Konzept wird vorgestellt

Im Rahmen der Aufstellung zum Bebauungsplan Nr. 181 „Herten-Mitte, Bebauung an der Erlöserkirche“, lädt die Stadt Herten interessierte Bürgerinnen und Bürger zu einem Informationsabend am Dienstag, 28. August, um 19 Uhr in die Erlöserkirche, Ewaldstraße 81b, ein. Für verschiedene Formen der Wohnbebauung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Mit einem kurzen Einführungsvortrag informieren die Verantwortlichen über die aktuellen Planungen. Anschließend stehen sie für individuelle Fragen und Anregungen zur Verfügung.

Unter weitestgehender Berücksichtigung der vorhandenen Grünstrukturen und der bestehenden Grünwegeverbindungen innerhalb des Quartiers ist um das städtebaulich prägende Solitärgebäude der Erlöserkirche mit dem Gemeindehaus und dem Gemeindegarten eine Entwicklung von unterschiedlichen Baugruppen geplant:

  • Neubau eines Wohnheimes der Diakonie für 24 autistische Menschen sowie eines Einzelgebäudes für Tagespflege bzw. für Werkstätten im östlichen Grundstücksbereich
  • Errichtung von vier Doppelhäusern oder Einfamilienhäusern in maximal zweigeschossiger Bauweise südlich des geplanten Wohnheimesheims
  • Neubau von zwei Gebäuden für 24 altengerechte Wohnungen mit Tiefgarage südlich der Erlöserkirche
  • Ergänzende Bebauung nördlich der Erlöserkirche für eine zukünftige kirchliche Nutzung/Gemeindesaal und Familienwohnen
  • Neubau von zwei Einfamilienwohnhäusern im rückwärtigen Bereich der Nimrodstraße Nr. 20

Die Hauptverkehrserschließung ist von der Nimrodstraße geplant, eine weitere untergeordnete Anbindung an die Ewaldstraße erfolgt im Bereich zwischen den Gebäuden Ewaldstraße Nr. 85-87.

Für Fußgänger und Radfahrer soll die Möglichkeit geschaffen werden, von der Ewaldstraße über den Kirchplatz und weiter durch das neue Quartier in die angrenzenden östlichen Siedlungsbereiche zu gelangen.

Mit dem Bebauungsplan Nr. 181 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben geschaffen werden.

Nach den Richtlinien der frühzeitigen Beteiligung der Bürger in der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist eine öffentliche Diskussion über die städtebaulichen Planungen vorgesehen.

Adresse:
Erlöserkirche
Ewaldstr. 81b
45699 Herten

Pressekontakt: Pressestelle, Ramona Hoffmann, Telefon (0 23 66) 303 227 E-Mail: r.hoffmann@herten.de



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Luftbild: Wohnbebauung Erlöserkirche