Kreis Steinfurt/Horstmar. Die UN-Kinderrechtskonvention – eine Art „Kinder-Grundgesetz“ mit 54 Artikeln – gibt es bereits seit 20 Jahren. Der Weltkindertag (20. September) fand vor zehn Jahren zum ersten Mal statt.
Zwei runde Geburtstage - dies nimmt das Jugendamt im Kreis Steinfurt zum Anlass für ein doppeltes Geburtstagsfest am 23. September in Horstmar. Dort findet im Lernzentrum an der ehemaligen Dietrich-Bonhoeffer-Schule (Drostenkämpchen 1) ab 13 Uhr ein „Fest für Kinder und ihre Rechte“ statt. Der Kreissportbund, die Stadt Horstmar, das Jugendamt und viele weitere Kooperationspartner garantieren Spaß für Kinder und Eltern – bei freiem Eintritt.
Das Fest soll auch daran erinnern, dass die UN-Konvention „keine frommen Wünsche, sondern eindeutige Rechte von Kindern und Jugendlichen formuliert. Dazu gehört, dass Kinder mitreden können und dass auf sie gehört wird“. Das sagt Mechthild Kranz, überzeugte Fürsprecherin der rund 50.000 Kinder und Jugendlichen im Kreis Steinfurt.
Denn Sozialpädagogin Mechthild Kranz ist beim Jugendamt und hat die Rechte für Kinder quasi immer unterm Arm. Und dazu gehören ganz praktische Sachen aus dem Alltag – wie das Spielen. „Hierfür muss es Plätze geben – vom Sandkasten auf dem Spielplatz bis zur Skaterbahn“, sagt Kranz.
Und dann nennt Sie etwas, worüber sich die meisten keinen Kopf machen, weil sie es als „normal“ abhaken. Genau das sei aber – leider – längst nicht immer selbstverständlich: nämlich das Recht auf Essen, Wohnung oder Kleidung. „Es gibt immer wieder Eltern, die in Notsituationen stecken – nach der Trennung oder dem Tod des Partners. Oder durch Arbeitslosigkeit. Sie kommen dann einfach nicht mehr klar. Dabei sind ganz oft auch die Kinder die Leidtragenden“, sagt Mechthild Kranz. Hier helfe das Jugendamt.
Fundament für alles, was Kindern und Jugendlichen zusteht, sei genau die UN-Kinderrechtskonvention. Die vom Jugendamt kennen sie alle und wissen, wie wertvoll diese Rechte sind. Als „Anwalt der Kinder“ haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes die Paragrafen fest im Blick: Von A wie Adoption bis Z wie Zuwanderung von Flüchtlingskindern – das Jugendamt kümmert sich ganz individuell um die Rechte jedes einzelnen Kindes. Der Schutz von Kindern wird dabei ganz groß geschrieben. „Gewalt ist absolut tabu – körperlich genauso wie seelisch“, sagt Mechthild Kranz.
Wenn Eltern ratlos oder überfordert sind, ist Beratung wichtig und das Jugendamt die richtige Anlaufstelle. Dort hinzukommen, sei übrigens das gute Recht von Eltern und Kindern. „Eine Familienkrise, Gewalt, ein Schul- oder Suchtproblem ... – egal, warum der Haussegen schief hängt. Wichtig ist, rechtzeitig zu verhindern, dass sich etwas zuspitzt“, sagt Kranz. Schließlich hätten Kinder und Jugendliche ein Recht darauf, ohne Gewalt zu leben und gesund zu bleiben.
Wenn es besonders schlimm werde, gehöre es zu den Rechten der Kinder, ein optimales „zweites Zuhause“ zu bekommen. Auch das ist Aufgabe vom Jugendamt: „Von den Pflege- oder Adoptiveltern machen wir uns vorher ein genaues Bild. Gerade wenn es um eine ‚Ersatz-Familie’ geht, ist das eine Weichenstellung fürs Leben für beide Seiten – für das Kind und für die neue Familie. Ganz oben stehen dabei das Wohl und der Wille des Kindes“, sagt Holger Niehoff, als Arbeitsgruppenleiter für den Bereich Tecklenburg zuständig. Das Jugendamt gehe dabei äußerst behutsam vor: „Gute Antennen für die – oft versteckten – Signale von Kindern und viel Erfahrung sind immer notwendig, wenn es darum geht, für Kinder das Optimale zu erreichen“, so Niehoff.
Viel Sensibilität ist auch gefragt, wenn es um die Förderung von Kindern mit Einschränkungen im Kreis geht – auch das ist ein wichtiges Kinderrecht. „Entscheidend ist, dass Kinder mit Behinderungen aktiv am Leben teilnehmen. Dazu gehört es, ihre Selbstständigkeit zu unterstützen“, sagt Holger Niehoff. Das Jugendamt habe dabei das Elternhaus und dessen finanzielle Situation genauso im Blick wie mögliche Probleme bei der Erziehung. Ebenso die Erholung und Gesundheit, die Ausbildung und die Vorbereitung auf das Berufsleben.
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