13. September 2012

Behindertenfahrdienst neu aufgestellt

Kreis Viersen

Ab 1. Januar 2013 regelt der Kreis Viersen die Nutzung des Behindertenfahrdienstes neu. Dies hat Sozialdezernent Ingo Schabrich im Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Seniorenarbeit mitgeteilt. Entgegen der bisherigen Regelung ist die Nutzung des Behindertenfahrdienstes künftig einkommens- und vermögensabhängig. Die Neuregelung erfolgte in Absprache mit den Wohlfahrtsverbänden.  

Zwar wird die Nutzung des Behindertenfahrdienstes künftig von der Einkommens- und Vermögenssituation abhängen. Dafür wird jedoch auch der Eigenanteil, den die Nutzer aufbringen müssen, gesenkt. „Bei der Qualität des Behindertenfahrdienstes wird es keine Abstriche geben“, sagte Schabrich zu. Als Leistung im Rahmen der Eingliederungshilfe nach Paragraf 53 Sozialgesetzbuch XII seht der Behindertenfahrdienst für Fahrten zur Besorgung des täglichen Lebens, zum Besuch von Verwandten und Bekannten und zum Besuch von kulturellen und geselligen Veranstaltungen zur Verfügung. Rollstuhlfahrer und Behinderte ohne Rollstuhl, die keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können, keinen eigenen PKW haben oder nicht von Angehörigen gefahren werden können, können den Fahrdienst nutzen.

Jeder Berechtigte erhält ab 2013 einmal jährlich 100 Tickets vom Kreis-Sozialamt. Pro einfache Fahrt ist ein Fahrschein abzugeben. Der Eigenanteil pro Fahrt beträgt 2 Euro. Für Fahrten nach Mönchengladbach und Krefeld beträgt der Eigenanteil 5 Euro. Der Fahrdienst steht täglich von 9 bis 22 Uhr zur Verfügung.

www.kreis-viersen.de

 


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Rollstuhlfahrer

Für Behinderte bietet der Kreis Viersen einen Fahrdienst an. Ab 1. Januar 2013 gelten neue Regelungen. Foto: Alois Müller - Abdruck honorarfrei

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