Bocholt, 15. Oktober 2012
"Sei klar" auf der Bocholter Kirmes
Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen: Stadt appelliert mit Plakaten an Eigenverantwortung - und Eltern
Bocholt (PID).
Die Kirmestage in Bocholt stehen unmittelbar bevor. Mit dem bunten Treiben ist allerdings nicht nur Spaß verbunden. Die ausgelassene Stimmung an den Kirmestagen führt, wie die Erfahrung der letzten Jahre gezeigt hat, nicht selten zum Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen. Der Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Sport greift daher in Kooperation mit dem Fachbereich Öffentliche Ordnung zur Herbstkirmes die Plakataktion "Sei klar!" auf.
"Die Folgen eines missbräuchlichen Alkoholkonsums bei Jugendlichen sind Alkoholvergiftungen mit damit verbundenen gravierenden gesundheitlichen Folgen", so Jugendschützerin Sigrid Hobbold. "Mit dem Motiv "Sei klar!" wird auf kritische Selbstreflexion bei den Jugendlichen gesetzt. Ziel der Aktion ist es daher, beim Thema Alkoholkonsum an die Eigenverantwortung der Jugendlichen zu appellieren." Die Plakate werden auf dem Kirmesplatz an Ständen, Buden und in Gaststätten aufgehängt.
Der Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Sport fordert gleichzeitig Eltern auf, auch während der Kirmestage ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen. Jugend-Fachbereichsleiter Benedikt Püttmann appelliert an Eltern: "Die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes sind zu beachten, wenn Jugendlichen der Konsum von Alkohol und Nikotin oder der Besuch von Gaststätten oder Tanzveranstaltungen erlaubt wird. Nehmen Sie Ihre Verantwortung ernst und achten Sie auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen!"
Das Jugendschutzgesetz im Klartext: Unter 16 geht gar nichts! Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Kauf und Konsum von Alkohol nicht gestattet. Ab 16 Jahren ist der Kauf und Konsum von Wein, Sekt und Bier erlaubt. Branntweinhaltige Getränke wie Schnäpse, Liköre und Alkopops sowie Zigaretten sind erst ab 18 Jahren erlaubt. Der Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen ist Jugendlichen unter 16 Jahren nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet. 16- und 17-jährigen Jugendlichen ist die Anwesenheit ohne Begleitung bis 24 Uhr erlaubt. Der Fachbereich Öffentliche Ordnung wird während der Kirmes stichprobenartig kontrollieren, auch in Bocholter Kiosken.
Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Sigrid Hobbold, Fachbereich Jugend-Familie-Schule-Sport, Tel. 02871/953 193
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