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Presseinformation

28. November 2012
„Recht haben – Recht bekommen“ – Verbraucherschutz im EU-Binnenmarkt
Kostenloser Leitfaden im europe direct Informationszentrum erhältlich

Kreis Steinfurt. Freier Personen-, Güter- und Dienstleistungsverkehr sowie die Niederlassungsfreiheit sind seit fast 20 Jahren Bestandteil des Europäischen Binnenmarktes. Was beim grenzenlosen Einkaufen und Handeln zu beachten ist und welche Rechte der europäische Verbraucher hat,  darüber informiert das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland in der Broschüre „Recht haben – Recht bekommen“.

Richtlinien und Erlasse sorgen europaweit für einen Mindestschutz, wie etwa bei der Gewährleistung von gekauften Gütern, dem elektronischen Geschäftsverkehr, bei Haustürgeschäften  sowie im Pauschalreise- und Flugverkehr. Dabei kann der deutsche Verbraucher aber nicht davon ausgehen, dass beispielsweise die nationalen Widerrufsfristen von 14 Tagen bei Haustürgeschäften auch in anderen EU-Ländern gelten, weil die Richtlinie als Mindestfrist nicht mehr als sieben Tage vorsieht. Der Leitfaden des Europäischen Verbraucherzentrums in Deutschland  zeigt, welche Möglichkeiten die Verbraucher bei Problemen haben.

Den Leitfaden „Recht haben – Recht bekommen“ gibt es kostenlos beim europe direct Informationszentrum Steinfurt, das bei der Wirtschaftsförderung des Kreises Steinfurt (WESt), Tecklenburger Str. 8, in Steinfurt angesiedelt ist.  Bestellungen sind möglich per Telefon unter 02551/69-2700 oder per E-Mail post@eu-direct.info.




Zu dieser Pressinformation können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:
Zum Download bitte mit dem Mauszeiger auf Bild oder Symbol klicken.

Titelblatt "Recht haben - Recht bekommen"



Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de