18. Dezember 2012

Fortschritt bei Führerschein

Ab 19. Januar 2013 gelten neue europaweite Richtlinien - Iris Thoma-Wankum im Interview

Kreis Viersen

Ab 19. Januar 2013 gilt EG-weit eine einheitliche Führerscheinrichtlinie. Iris Thoma-Wankum, die Leiterin der Führerscheinstelle Kreis Viersen, beleuchtet das Thema im Interview. Die Führerscheinstelle bearbeitet im Jahr gut 10.000 Anträge, davon rund die Hälfte Ersterteilungen.

Frage: Warum ist eine neue Richtlinie eingeführt worden?
Iris Thoma-Wankum: Ziel ist, innerhalb der EU die unterschielichen nationalen Regelungen zu vereinheitlichen. In Europa haben wir zurzeit mehr als 110 verschiedene Führerscheine.

Frage: Werden alte Führerscheine mit dem 19. Januar 2013 ungültig?
Iris Thoma-Wankum: Nein, alle bisher erteilten Führerscheine behalten bis 2033 ihre Gültigkeit - ganz gleich, ob grau, rosa oder Scheckkarte.

Frage: Bis zu welchem Zeitpunkt muss ich die Fahrprüfung absolviert haben, damit mir noch eine Fahrerlaubnis nach derzeitigem Recht ausgestellt wird?
Iris Thoma-Wankum: Wir haben mit dem TÜV abgesprochen, dass die letzten praktischen Fahrprüfungen nach altem Reglement am 18. Januar bis 14 Uhr stattfinden. Im Anschluss sollten die Prüflinge unverzüglich in der Führerscheinstelle in Viersen - Eingang 1, Zimmer 0133 - eine vorläufige Fahrerlaubnis beantragen. Sie sollten die Prüfbescheinigung des TÜV und den Personalausweis mitbringen. Die Gebühr beträgt in der Regel 7,70 Euro.

Frage: Was ändert sich konkret?
Iris Thoma-Wankum: Ab 19. Januar 2013 sind neue Führerscheindokumente 15 Jahre gültig. Die Verlängerung im Jahre 2028 ist nach heutigem Stand problemlos möglich. Ferner werden Mopeds sowie bestimmte drei- und vierrädrige Fahrzeuge bis 45 km/h in der neuen Klasse AM zusammengefasst. Ansonsten wird das weite Feld Führerscheine sauberer und bedarfsorientierter sortiert.

Frage:  Was bedeutet das beispielsweise?
Iris Thoma-Wankum: Nun, die Definition der Klasse A1 fürs Leichtkraftrad sowie der Klasse A - hier geht es unter anderem um den direkten Zugang ab 24 Jahre - wird geändert. In der Klasse A2, bisher A-beschränkt, wird unter anderem die Motorleistung von bisher 25 kW auf jetzt bis zu 35 kW angehoben. Und es wird einen stufenlosen Zugang bei den Zweiradklassen von A1 über A2 zu A geben. Dann gibt es neue Regelungen für Pkw mit Anhängern, Fahrzeuge über 7,5 Tonnen mit Anhänger und Busse. Insgesamt muss der Kunde aber nicht erschrecken, das hört sich komplizierter an, als es ist. Wir helfen gerne weiter.

Frage: Wird es durch die Umstellung für die Kunden teurer?
Iris Thoma-Wankum: Nein, bis auf die Tatsache, dass bei jeder Verlängerung nach 15 Jahren erneut Gebühren anfallen.

BEI FRAGEN: Tel. 02162/391557 oder E-Mail iris.thoma-wankum@kreis-viersen.de


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Iris Thoma-Wankum, die Leiterin der Führerscheinstelle Kreis Viersen, nimmt Stellung zu den neuen EG-Führerscheinrichtlinien. Foto: Kreis Viersen / Abdruck honorarfrei

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Axel Küppers
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