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Fahrerlaubnisrecht ändert sich


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07. Januar 2013

Fahrerlaubnisrecht ändert sich

Umtausch von Führerscheinen boomt

Kreis Unna. (PK) Das Fahrzeugrecht ändert sich zum 19. Januar. Viele Autofahrer wollen deshalb ihre alte graue oder rosafarbene „Fleppe“ in einen neuen, aber noch nach dem alten Recht ausgestellten Kartenführerschein umtauschen. Hintergrund: Nach dem 19. Januar ist das Führerscheindokument als solches „nur“ noch 15 Jahre lang gültig.

 

Angesichts der seit Tagen anhaltenden Umtauschwelle weist die Straßenverkehrsbehörde beim Kreis darauf hin, dass alle Führerscheindokumente nach Inkrafttreten des neuen Fahrerlaubnisrechts weiter ihre Gültigkeit behalten und bei einer Verkehrskontrolle auch anerkannt werden.

 

Erst in spätestens 20 Jahren müssen auch die alten Führerscheindokumente – egal, ob „Fleppe“ oder im Scheckkartenformat - durch ein neues Dokument ersetzt werden.

 

Wer sein Dokument jetzt noch umtauschen und damit eine längere Laufzeit sicherstellen möchte, muss sich sputen: Der Auftrag für den neuen Führerschein muss bis zum 10. Januar durch den Kreis an die Bundesdruckerei erteilt sein.

 

Von der auf 15 Jahre befristeten Gültigkeit aller nach dem 19. Januar ausgestellten Führerscheine unberührt bleibt die Fahrerlaubnis an sich. „Das Recht, bestimmte Kraftfahrzeuge zu fahren, besteht unabhängig von der Gültigkeitsdauer des Führerscheindokuments“, betont der Leiter der Führerscheinstelle, Bernd Grundmann.

 

„Auch Besitzstände gehen nicht verloren, und zwar egal, ob das alte Dokument vor oder nach dem 19. Januar in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht wird“, macht Grundmann weiter klar. Sichergestellt wird das durch spezielle Schlüsselzahlen, die in das neue Dokument eingetragen werden und denen spezielle Berechtigungen zugeordnet sind.

 

 „Es besteht also eigentlich kein Grund zur Eile“, meint Bernd Grundmann und nennt eine Ausnahme. „Wer kurzfristig einen Internationalen Führerschein benötigt und noch ein graues oder rosafarbenes Dokument hat, sollte einen EU-Kartenführerschein beantragen, denn der ist Voraussetzung für den Erhalt des Internationalen Führerscheins.“

 

 

Bildzeile: Bernd Grundmann




Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Constanze Rauert, Fon 02303 27-1013, E-Mail constanze.rauert@reis-unna.de
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