Wahl neuer Schöffen

10.01.2013 | Herten

Bewerbungen für Vorschlagsliste bis zum 15. März

Die Amtsperiode der Schöffinnen und Schöffen der Strafkammern des Landgerichtsbezirkes Bochum und der Schöffengerichte läuft Ende 2013 aus. Schon jetzt werden Vorschläge für die neue Wahlperiode gesammelt, die dann ab Januar 2014 beginnt und im Dezember 2018 endet. Interesse am Schöffenamt? Anmeldungen nimmt die Stadt Herten bis Freitag, 15. März 2013, entgegen.

In der sogenannten Vorschlagsliste werden mindestens 52 Personen – Frauen und Männer in gleicher Anzahl – aufgenommen. Zum Schöffenamt dürfen nur Personen berufen werden, die zum Zeitpunkt der Auflistung mindestens ein Jahr in Herten wohnen und das passive Wahlrecht ausüben können. Auch das Alter der Kandidaten für die Vorschlagsliste spielt eine Rolle. Sie müssen vor dem 1. Januar 2014 mindestens das 25. Lebensjahr erreicht und dürfen zu diesem Stichtag das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Weitere Infos über das Amt des Schöffen findet man auf dem Justizportal NRW unter dem Punkt „Gerichte und Behörden“.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die die Voraussetzungen erfüllen, melden sich bitte beim Fachbereich 3 Ordnung und Feuerschutz, 45697 Herten. Auf der Homepage der Stadt Herten www.herten.de ist im Bereich „Rathaus und Politik“ unter „Ordnungsamt“ ein Bewerbungsvordruck hinterlegt, der direkt am Computer ausgefüllt werden kann. Auch telefonisch, unter den Telefonnummern: 0 23 66 / 303-642, -273 und persönlich (Rathaus Herten, Zimmer 48) kann man sich zu den üblichen Öffnungszeiten in die Liste eintragen lassen.

Öffnungszeiten:

Montag: 8.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 17.30 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.30 Uhr

Pressekontakt: Anne-Kathrin Lappe, Telefon: 0 23 66 / 303 180, E-Mail: a.lappe@herten.de



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Schöffen: Bewerbungen für Vorschlagsliste / Bewerbungsvorlage