16. Januar 2013

Hecken und Gebüsche bald zurückschneiden

Schutzzeit für Gehölze beginnt am 1. März

Kreis Viersen

Am 1. März beginnt die Schutzzeit für Gehölze. Darüber informiert das Amt für Bauen, Planung und Landschaft des Kreises Viersen. Bis zum 30. September dürfen Hecken, Gebüsche, andere Gehölze sowie Röhricht- und Schilfbestände nicht stark zurückgeschnitten, „auf den Stock“ gesetzt oder gar gerodet werden. Erforderliche Arbeiten ― auch für geplante Bauvorhaben ― können lediglich bis Ende Februar erfolgen. „Die Schutzzeit gilt sowohl in der freien Landschaft als auch in Ortschaften“, sagt Cornelie Falkenberg von der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Viersen.

Wer bis zum 1. März eine Rodung oder einen Rückschnitt außerhalb geschlossener Ortschaften plant, muss sich erkundigen, ob die Gehölze durch den Landschaftsplan geschützt sind. Das ganze Jahr sind zudem mit öffentlichen Mitteln angelegte Hecken, Bäume oder Obstwiesen geschützt. In Einzelfällen erteilt der Kreis Viersen eine Ausnahme.

Die Schonzeit von März bis September ist im Bundesnaturschutzgesetz verankert. Cornelie Falkenberg: „Dies schützt Vögel und andere Tierarten während der Brut-, Nist- und Aufzuchtzeit.“ Darüber hinaus bieten blühende Hecken und Gehölze Bienen, Hummeln und weiteren Insekten Nahrung.

Schonende Form- und Pflegeschnitte an Gehölzen und Bäumen sind ganzjährig möglich. "Aber auch bei diesen Arbeiten dürfen brütende Vögel nicht gestört werden", sagt Cornelie Falkenberg. Wer Gehölze zurückschneiden möchte, muss diese nach bewohnten Nestern absuchen und diesen Bereich aussparen. Bäume in Hausgärten, Parks, Sportanlagen oder Friedhöfen dürfen während der Schutzfrist gefällt werden, wenn sich im Baum keine Nist-, Brut- oder Zufluchtstätte von Tieren befindet.

Verboten ist darüber hinaus, geschützten Tieren nachzustellen, diese zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Dies gilt unter anderem für fast alle Vogelarten, Frösche, Kröten, Molche und Libellen sowie für Tiere streng geschützter Arten wie Fledermäuse, Biber und Kammmolch.

Die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Viersen bietet ein Informationsblatt an. Dies ist zu bestellen unter Telefon 02162/391406, Fax 02162/391436 sowie per Mail an cornelie.falkenberg@kreis-viersen.de oder bauen-landschaft-planung@kreis-viersen.de
Zudem steht das Info-Blatt im Internet zum Download bereit.

www.kreis-viersen.de/gartenschutzzeit


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Amsel

Eine brütende Amsel im Nest. Wer beim Rückschnitt im Garten auf ein bewohntes Nest stößt, muss diesen Bereich aussparen. Die Schutzzeit für Gehölze beginnt am 1. März. Foto: Dieter Schwane / pixelio.de - Abdruck honorarfrei

Herausgeber:

Kreis Viersen - Der Landrat
Axel Küppers
Pressesprecher
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
Tel. 02162 / 39-1024
Fax 02162 / 39-1026
pressestelle@kreis-viersen.de
www.kreis-viersen.de

Diese Pressestelle ist Mitglied bei presse-service.de [www.presse-service.de]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.