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Presseinformation

17. Januar 2013
Oldtimer und Kutschen dürfen nicht auf der RadBahn fahren
Gemeinsamer Fuß- und Radweg
Kreis Steinfurt. Die RadBahn Münsterland ist sehr beliebt. Von Rheine bis Coesfeld führt sie, ist schön breit und eine Tour lässt sich ideal mit einem Besuch in den angrenzenden Orten verbinden. Das haben nicht nur Fußgänger und Radfahrer erkannt. Sogar Oldtimer und Kutschen wurden bereits auf der RadBahn gesehen. Das ist allerdings verboten. Die RadBahn ist durch das Verkehrszeichen als gemeinsamer Fuß- und Radweg ausgeschildert. Damit darf der Weg nicht von anderen Verkehrsteilnehmern benutzt werden, auch nicht von Reitern.

Die Radfahrer haben keinen Vorrang. Die Fußgänger (hierzu gehören auch Inlineskater) dürfen den gemeinsamen Fuß- und Radweg auf ganzer Breite nutzen und dort auch stehenbleiben, müssen allerdings die Radfahrer vorbeifahren lassen. Ziel ist die „gegenseitige Rücksichtnahme“.

Rennradfahrer müssen erforderlichenfalls ihre Geschwindigkeit anpassen (Schrittgeschwindigkeit). Auch sie haben, wenn sie am öffentlichen Verkehr teilnehmen, also zum Beispiel die RadBahn nutzen, ihr Fahrrad so auszustatten, wie es die Straßenverkehrsordnung für alle Fahrräder vorschreibt (zum Beispiel mit einer Klingel).


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RadBahn Freigabe September 2012



Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de