31. Januar 2013

Gute Stimmung ohne Alkohol

Kreis-Jugendamt hat an Karneval den Jugendschutz im Auge

Kreis Viersen

„Wer sich an Karneval mit Alkohol abschießt, ist nicht cool.“ Lothar Thorissen, Leiter des Amts für Schulen, Jugend und Familie Kreis Viersen, appelliert an die Jugendlichen im Kreisgebiet, an den närrischen Tagen verantwortungsvoll mit alkoholischen Getränken umzugehen.

Wenn die fünfte Jahreszeit von Altweiber bis Veilchendienstag, 7. bis 12. Februar, im Kreis Viersen ihren Höhepunkt erreicht, sind Thorissen und sein Team unentwegt im Einsatz. In Kooperation mit der Kreispolizei und den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden halten die Mitarbeiter beim närrischen Treiben den Jugendschutz im Auge.

Das Kreisjugendamt ist zuständig für die Stadt Tönisvorst sowie die Gemeinden Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten und Schwalmtal. „Dort sind wir mit bis zu fünf Mitarbeitern bei Veranstaltungen und Umzügen präsent“, sagt Thorissen. Dies gilt unter anderem für den Lumpenball St. Tönis am Samstag, 2. Februar, die Altweiber-Zeltparty auf dem Deversdonk in Grefrath und die Karnevalszüge in Bracht am Nelkensamstag, Niederkrüchten und St. Tönis am Tulpensonntag.

Die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden setzen den Jugendschutz durch. „Unsere Aufgabe ist der erzieherische Jugendschutz“, so Thorissen. In Gesprächen mit Jugendlichen wollen die Mitarbeiter auf die Gefahren hinweisen: Jungen können Opfer von Gewalt und in Schlägereien verwickelt werden. Bei Mädchen besteht die Gefahr sexueller Übergriffe. Lothar Thorissen: „Cliquen sollen aufeinander aufpassen und schauen, dass jemand sicher nach Hause kommt, wenn er zu tief ins Glas geschaut hat.“

Damit es gar nicht so weit kommt, sind die Erwachsenen wichtige Gesprächspartner. Als Vorbilder sollten sie zeigen: Gute Laune gehört zu Karneval dazu – Alkohol nicht. Zudem sind die Betreiber von Kiosken, Tankstellen, Gaststätten sowie die Organisatoren der Karnevalsvereine wichtige Kooperationspartner. „Auch alkoholfreie Getränke schmecken“, sagt Lothar Thorissen. Damit bleibt nicht nur der Kater, sondern auch das böse Erwachen am nächsten Morgen aus.

www.kreis-viersen.de/jugendamt

Hintergrund Jugendschutz-Gesetz
Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Aufenthalt in Gaststätten nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet. Alkoholische Getränke, die Branntwein enthalten, dürfen weder an Minderjährige unter 18 Jahre abgegeben noch der Verzehr erlaubt werden. Bei anderen alkoholischen Getränken wie Bier, Wein und Sekt ist die Abgabe und der Verzehr für Jugendliche ab 16 Jahre erlaubt.
Jugendliche ab 16 Jahre dürfen bis 24 Uhr auf Partys und Tanzabende. An Personen unter 18 Jahre dürfen weder Tabakwaren abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.


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Karneval

Gute Stimmung beim Karnevalsumzug. Das Kreisjugendamt appelliert an Jugendliche, an den närrischen Tagen verantwortungsvoll mit Alkohol umzugehen. Foto: Kreis Viersen / Abdruck honorarfrei

Herausgeber:

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Axel Küppers
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