22. März 2013

Die Feiertagsruhe im Auge halten

Kreis-Ordnungsamt: Karfreitag sind Musik und Tanz verboten

Kreis Viersen

Karfreitag, 29. März, ist ein stiller Feiertag. Darauf weist das Ordnungsamt des Kreises Viersen hin. „Musik- und Tanzveranstaltungen, Theateraufführungen, Märkte, Sportveranstaltungen und Umzüge sind nicht erlaubt“, sagt Hans-Georg Strompen, Leiter des Amtes für Ordnung und Straßenverkehr. Das Feiertagsgesetz in Nordrhein Westfalen untersagt zudem Arbeiten, die Lärm verursachen und andere stören könnten. Die Feiertagsruhe beginnt um Mitternacht und endet am Karsamstag um 6 Uhr. Tanzveranstaltungen sind schon ab Gründonnerstag, 18 Uhr, untersagt. Erlaubt sind allein Veranstaltungen mit religiösem oder weihevollem Hintergrund wie Oratorien oder Requien sowie Darbietungen, die ausdrücklich am Karfreitag aufgeführt werden sollen. Die Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden im Kreis Viersen haben ein Auge auf die Feiertagsruhe. Strompen: "Wer diese missachtet, muss mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro rechnen."

www.kreis-viersen.de


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Mariendonk

Ein Sparziergang entlang der Niers - zum Beispiel zur Abtei Mariendonk - bietet sich am Karfreitag an. In der Klosterkirche am Niederfeld 11 in Grefrath findet um 15 Uhr der Gottesdienst mit Kreuzverehrung statt. Foto: Benedikt Giesbers / Abdruck honorarfrei

Herausgeber:

Kreis Viersen - Der Landrat
Axel Küppers
Pressesprecher
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
Tel. 02162 / 39-1024
Fax 02162 / 39-1026
pressestelle@kreis-viersen.de
www.kreis-viersen.de

Diese Pressestelle ist Mitglied bei presse-service.de [www.presse-service.de]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.