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Bei Bienenvolk in Unna


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28. Juni 2013

Bei Bienenvolk in Unna

Amerikanische Faulbrut festgestellt

Kreis Unna. (PK) In einem weiteren Bienenstand im Stadtgebiet Unna ist die Amerikanische Faulbrut der Bienen festgestellt worden. Das teilt die Veterinärbehörde des Kreises Unna mit.

 

Die Amerikanische oder auch bösartige Faulbrut ist eine gefährliche Erkrankung bei Bienenvölkern, deren Behandlung der Tierseuchen-Gesetzgebung unterliegt. Ihr Erreger ist ein sporenbildendes Bakterium namens Paenibacillus larvae, das ausschließlich die Bienenbrut befällt. Erwachsene Bienen können nicht an Faulbrut erkranken, verbreiten aber die Sporen beispielsweise in ihrem Haarkleid oder als Ammenbienen über das Futter und führen so die Infektionskette fort.

 

Die Kreisveterinärbehörde hat um den befallenen Bienenstand einen Sperrbezirk eingerichtet. Dieser reicht im Norden von der Bundesautobahn A1 (Abfahrt Kamen/Unna) die Unnaer Straße südöstlich verlaufend über Schattweg und Gießerstraße bis zur Hammer Straße, verläuft im Westen von der Bundesautobahn A1 ab der Unterführung Afferder Weg nördlich, im Osten südwestlich bis zur Parkstraße und im Süden von Parkstraße und Afferder Weg bis zur Unterführung an der Bundesautobahn A1. Alle Bienenvölker und Bienenstände in diesem Sperrbezirk müssen unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut untersucht werden.

 

Besitzer von Bienenvölkern innerhalb des Stadtgebietes Unna haben diese unverzüglich unter Angabe des Standortes der Kreisverwaltung Unna, Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Platanenallee 16, 59425 Unna, anzuzeigen.

 

In dem Sperrbezirk befindliche bewegliche Bienenstände dürfen nicht von ihrem Standort entfernt werden. Ebenso dürfen keine Bienenvölker in den Sperrbezirk hineingebracht werden. Dadurch wird vor allem die Wanderung von Bienenvölkern aus dem betroffenen Gebiet heraus und ebenso ins Gebiet hinein unterbunden.

 

Für den Menschen ist der Erreger ungefährlich, so dass mit Sporen belasteter Honig unbedenklich verzehrt werden kann.

 

Anlage:

Tierseuchenverordnung mit Karte des Sperrgebietes.




Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Constanze Rauert, Fon 02303 27-1013, E-Mail constanze.rauert@kreis-unna.de
Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Tierseuchenverordnung mit Sperrgebiet


Tierseuchenverordnung mit Sperrgebiet


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