10. Juli 2013

Gemeinsame Stelle für Betreuungsgeld

Versorgungsamt: Kreis Viersen und Mönchengladbach kooperieren stärker

Niederrhein

Der Kreis Viersen und die Stadt Mönchengladbach intensivieren ihre Zusammenarbeit. Wenn am 1. August das neue Betreuungsgeld-Gesetz in Kraft tritt, werden Anträge über das gemeinsame Versorgungsamt mit Sitz in Gladbach bearbeitet. Bisher wird im Versorgungsamt bereits die Auszahlung des Elterngeldes und die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen interkommunal bearbeitet.

Das neue Betreuungsgeld-Gesetz sieht folgendes vor: Ab August kann für Kinder vom ersten Tag des 15. Lebensmonats bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats Betreuungsgeld von zunächst 100 Euro monatlich und ab 1. August 2014 in Höhe von 150 Euro in Anspruch genommen werden, wenn das Kind keinen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege in Anspruch nimmt und die Eltern kein Elterngeld beziehen. Für jedes Kind wird höchstens 22 Monate Betreuungsgeld gezahlt.

Für die neue Aufgabe wird das Versorgungsamt zunächst um eine Vollzeitkraft und zwei Teilzeitkräfte erweitert, die bei Bedarf weiter aufgestockt werden. Der Kreis Viersen geht davon aus, dass im Jahr durchschnittlich 3000 Familien aus dem Kreisgebiet das Betreuungsgeld beantragen. Die Antragstellung kann online erfolgen: betreuungsgeld@moenchengladbach.de. Fragen werden telefonisch geklärt: 02161/25-3886 bis -3890 und zusätzlich ab 1. August unter -3883, 3984 und -3895. Das Versorgungsamt befindet sich in Mönchengladbach an der Fliethstraße 88.
www.kreis-viersen.de/betreuungsgeld


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Betreuungsgeld

Landrat Peter Ottmann (l.) und Oberbürgermeister Norbert Bude unterzeichnen den Vertrag über die Kopperation beim Betreuungsgeld. Dahinter die beiden Sozialdezernenten Dr. Michael Schmitz (l./Mönchengladbach) und Ingo Schabrich (Kreis Viersen). Foto: Stadt Mönchengladbach / Abdruck honorarfrei

Herausgeber:

Kreis Viersen - Der Landrat
Axel Küppers
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