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Presseinformation

24. Juli 2013
Ein Platz im Wunschkindergarten – Die Rechnung hinter den Kulissen
Sommerserie des Kreises Steinfurt / Kindergartenbedarfsplanung
Kreis Steinfurt. Kindergartenbedarfsplanung – was sich hinter diesem sperrigen Wort verbirgt, ist Thema des ersten Teils einer kleinen Serie des Kreises Steinfurt. In den weiteren Artikeln geht es darum, um was sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes des Kreises Steinfurt sonst noch kümmern.

Kindergärten bauen an, Großtagespflegestellen eröffnen und der Beruf der Tagesmutter und des –vaters ist entstanden. In der Kinderbetreuung ist in den vergangenen Jahren viel passiert. Ab 1. August gibt es nun auch den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab einem Jahr – in einer Kita oder in der Tagespflege, sprich bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater. Ab drei Jahre gibt es nach wie vor einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einem Kindergarten. „Der muss auch in Anspruch genommen werden“, erklärt Birgitta Hauenherm, Sachgebietsleiterin im Jugendamt. Das bedeutet, dass auch die Kinder, die zuvor von einer Tagespflegeperson betreut worden sind, mit drei Jahren wechseln müssen.

Doch wie wird berechnet, welcher Kindergarten anbauen soll oder wo eine Großtagespflegestelle sinnvoll ist? „Wir schauen uns die Geburtenzahlen und das bisherige Nachfrageverhalten der Eltern an“, erklärt Hauenherm. Zudem seien die Ergebnisse der Eltern-Befragung aus dem Jahre 2012 hilfreich.

Trotzdem könne man auf den Platz genau nicht kalkulieren. Auch sei manches eben noch in der Planung oder im Bau, während die Plätze schon benötigt werden. Dann müssen Übergangslösungen gefunden werden. In Dachgeschossen schon bestehender Einrichtungen können vorübergehend zum Beispiel noch Gruppen eingerichtet werden, wenn es räumlich und auch personell dafür reicht. „Wichtig ist, dass wir vom Jugendamt im Gespräch mit den Trägern und Leitern der Einrichtungen sind und bleiben“, so die Sachgebietsleiterin.

Nahezu alle Kinder ab drei Jahre im Kreis Steinfurt besuchen einen Kindergarten. Insgesamt zeichne sich ab, dass die Nachfrage bei den 2-Jährigen für einen Kindergartenplatz (sie liegt zum kommenden Kindergartenjahr bei 63,5 Prozent) und bei den unter 2-Jährigen (8,9 Prozent) steige. Versorgt werden insgesamt – inklusive der Kinder, die in der Tagespflege betreut werden – bei den unter 3-Jährigen 34,6 Prozent. „Damit erhalten alle Kinder, die angemeldet wurden, auch einen Betreuungsplatz“, freut sich Sozialdezernent Dr. Peter Lüttmann. „Uns macht der Rechtsanspruch keine Sorgen.“

In sogenannten Perspektivgesprächen stellen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Planungen der Plätze für die nächsten Jahre dem jeweiligen Bürgermeister bzw. der Bürgermeisterin sowie den Trägern der Einrichtungen vor. Dann wissen diese, wie viele Kinder eines Jahrgangs sie aufnehmen können. Welches Kind dann den Platz bekommt, entscheiden die Träger.

Konflikte sind dennoch nicht immer vermeidbar. So sei es zum Beispiel geschehen, dass in Einrichtungen zwar die unter Dreijährigen alle einen Platz bekommen haben, aber so manches ältere Kind nicht aufgenommen werden konnte und so nicht in den Wunschkindergarten gehen konnte. Das hänge auch mit den Fördergeldern zusammen, die Kindergärten für den U3-Ausbau erhalten. Dann müssen die Plätze, für die sie einen Zuschuss erhalten haben, auch für die Kleinen vorgehalten werden – denn auch im Laufe eines Kindergartenjahres können Eltern für ihre Kinder einen Platz wünschen.

Einfacher sollen jetzt die Anmeldungen für die Eltern werden. Bisher haben sie oft ihr Kind nicht nur im Wunschkindergarten, sondern in mehreren Einrichtungen angemeldet, um wahrscheinlicher einen Platz zu erhalten. Mit einem zentralen Anmeldesystem wird das jetzt verbessert. Da das Verfahren dann insgesamt beschleunigt wird, weil nicht mehr auf Doppelanmeldungen reagiert werden muss, erfahren die Eltern schneller über die Aufnahme.


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Kinder im Kolping-Kindergarten Riesenbeck



Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de