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Sommertipp 1 der Pflegeberatung


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26. Juli 2013

Sommertipp 1 der Pflegeberatung

Urlaub von der Pflege

Kreis Unna. (PK) Es geht schnell und kommt unverhofft. Ein Mensch wird zum Pflegefall und dies verändert sein Leben und das der Familie. Jetzt sind guter Rat und schnelle Hilfe wichtig. Die Beraterinnen der Wohn- und Pflegeberatung des Kreises Unna geben Hinweise für den „Fall des Falles“.

 

Urlaub von der Pflege

In der Sommerzeit entspannen sich viele bei ein paar freien Tagen oder machen Urlaub. Wer einen pflegebedürftigen Angehörigen betreut, hat eine Auszeit besonders nötig.

 

„Vor allem die Frage, wer die Pflegebedürftigen versorgt und wer dies bezahlt, beschäftigt viele Angehörigen. Manche fürchten, dass sie die Kosten für eine Pflegevertretung nicht tragen können. Andere möchten nicht von ihrem pflegebedürftigen Ehepartner bzw. Angehörigen getrennt sein“, kennt Andrea Schulte von der Wohn- Pflegeberatung des Kreises die Bedenken.

 

Die Fachfrau weiß auch, dass pflegende Angehörige nicht immer über die finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten der Pflegeversicherung informiert sind. „Viele wissen z.B. nicht, dass es mittlerweile die unterschiedlichsten Reiseangebote für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen gibt.“

 

Der „Urlaub von der Pflege“ kann unterschiedlich aussehen:

Kurzzeitpflege: Wenn der pflegende Angehörige Urlaub machen möchte, zahlt die Pflegeversicherung bis zu 1.550 Euro pro Jahr zur Finanzierung einer Kurzzeitpflege. „Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen allerdings selbst getragen werden“, macht Andrea Schulte auf eine Einschränkung aufmerksam.

 

Verhinderungspflege: Wird der Pflegebedürftige bereits länger als sechs Monate zu Hause gepflegt, stehen zusätzlich weitere 1.550 Euro pro Jahr zur Finanzierung einer Pflegevertretung zur Verfügung. „Mit dieser sogenannten Verhinderungspflegeleistung kann sowohl der Aufenthalt in einer Kurzzeitpflege, aber auch die Pflege in der eigenen Wohnung durch einen ambulanten Pflegedienst oder durch Privatpersonen wie z.B. Bekannte und Nachbarn finanziert werden“, gibt die Pflegeberaterin einen Tipp.

 

Immer mehr Menschen möchten gemeinsam mit ihrem pflegebedürftigen Ehepartner oder Angehörigen verreisen, wünschen sich aber eine verlässliche Unterstützung während des Urlaubs. Hier weist Andrea Schulte auf zwei Möglichkeiten hin.

 

Gruppenreisen: Von Wohlfahrtsverbänden und Selbsthilfevereinen werden Gruppenreisen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen angeboten. Geschulte Betreuungskräfte begleiten die Reise und kümmern sich um die Erkrankten. Die Angehörigen sind von vielen Pflichten entbunden und haben einmal Zeit, etwas nur für sich zu tun oder mit anderen Angehörigen ins Gespräch zu kommen.

 

Für weitere Fragen sowie eine kostenlose und anbieterunabhängige Beratung stehen die Mitarbeiterinnen der Wohn- und Pflegeberatung des Kreises im Pflegestützpunkt Kamen, Nordenmauer 18 zur Verfügung. Hier ist auch eine Liste aller zugelassenen Betreuungsanbieter im Kreis Unna und deren Kosten erhältlich. Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 9 bis 12.30 Uhr und donnerstags von 14 bis 17 Uhr. Ein Kontakt ist auch über Tel. 0 23 07 / 28 99 06 0 oder per E-Mail an psp.kamen@kreis-unna.de möglich.

 

Bildzeile: Pflegeberaterin Andrea Schulte. Foto Kreis Unna




Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Constanze Rauert, Fon 02303 27-1013, E-Mail constanze.rauert@kreis-unna.de
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