09. Oktober 2013
Kreis Viersen
Im August und September sind beim Versorgungsamt für den Kreis Viersen 243 Anträge auf Betreuungsgeld eingegangen. Beim Betreuungsgeld handelt es sich um einen Zuschuss in Höhe von 100 Euro monatlich für Kleinkinder, die keinen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder Tagespflege in Anspruch nehmen und deren Eltern kein Elterngeld beziehen.
Von den 243 Anträgen, die in den ersten zwei Monaten von Kreis Viersener Familien gestellt wurden, musste das Versorgungsamt 82 ablehnen. Einige Anträge sind noch offen, weil beispielsweise noch Unterlagen nachgereicht werden müssen oder offene Fragen sind. Bewilligt sind bislang 124 Anträge auf Betreuungsgeld.
Mit Inkrafttreten des Betreuungsgeld-Gesetzes seit dem 1. August 2013 haben der Kreis Viersen und die Stadt Mönchengladbach eine gemeinsame Stelle eingerichtet, wo die Anträge bearbeitet werden. Diese Stelle ist das Versorgungsamt mit Sitz in Mönchengladbach. Bislang sind im Versorgungsamt bereits die Auszahlung des Elterngeldes und die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen interkommunal bearbeitet worden. Für die neue Aufgabe "Betreuungsgeld" ist das Versorgungsamt entsprechend aufgestockt worden. Beim Kreis Viersen geht man davon aus, dass im Jahr bis zu 3000 Familien das Betreuungsgeld beantragen können.
Betreuungsgeld
Das Betreuungsgeld ist ein Angebot für Eltern von Kleinkindern, die keinen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen. Foto: pixelio/Rainer Sturm - Abdruck honorarfrei
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