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Regionales Bildungsbüro informiert über Schulrechtsänderungsgesetz

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22. November 2013
Regionales Bildungsbüro informiert über Schulrechtsänderungsgesetz

(pen) Was bedeutet das Mitte Oktober vom Landtag beschlossene Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für den Auf- und Ausbau eines inklusiven Schulsystems im Ennepe-Ruhr-Kreis? Wie sehen die Rahmenbedingungen im Einzelnen aus? Gibt es schon erste Aussagen dazu, wie die Ausbildungsordnung „sonderpädagogische Förderung“ novelliert werden soll. Und, nicht zu vergessen: Wie werden die Ressourcen, die für Sonderpädagogik vorgesehen sind, zukünftig aussehen und verteilt?

Antworten auf diese Fragen soll eine Informationsveranstaltung des Regionalen Bildungsbüros liefern, die am Mittwoch, 27. November, ab 14 Uhr in der Aula des Schulzentrums Gevelsberg stattfinden wird. Als Referentin wird Gisela Lücke-Deckert das Ministerium für Schule und Weiterbildung vertreten. Zielgruppe sind Lehrer aller Schulformen sowie Vertreter der Schulträger. In der sich anschließenden Fragerunde haben die Teilnehmer die Möglichkeit, Fragen an die Referentin, aber auch an Vertreter der oberen und unteren Schulaufsicht zu richten. „Das Interesse an unserem Angebot ist sehr groß. Uns liegen mehr als 140 Anmeldungen vor“, berichtet Cornelia Hövel, die die Veranstaltung für das Bildungsbüro organisiert.

Seit März 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft getreten. Zielsetzung der Konvention ist es, die volle und gleichberechtigte Ausübung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. Sie verpflichtet alle Staaten zu einem inklusiven Schulsystem und fordert für Kinder mit Behinderungen den diskriminierungsfreien Zugang zu einem hochwertigen, inklusiven Bildungssystem. Die Zuständigkeit für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Schulbereich fällt in der innerstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik in die Hoheit der Länder.

Im nordrhein-westfälischen Gesetz heißt es dazu unter anderem: „Die Schule fördert die vorurteilsfreie Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung. In der Schule werden sie in der Regel gemeinsam unterrichtet und erzogen (inklusive Bildung). Schülerinnen und Schüler, die auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, werden nach ihrem individuellen Bedarf besonders gefördert, um ihnen ein möglichst hohes Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensgestaltung zu ermöglichen.“





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Ennepe-Ruhr-Kreis, Pressestelle, Pressesprecher Ingo Niemann (V.i.S.d.P.), Hauptstr. 92, 58332 Schwelm
Telefon: 02336/93 2062, Fax: 02336/93 12062
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