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Presseinformation

06. Dezember 2013
„Energiequelle Wallhecke“: Kreis Steinfurt kümmert sich um Heckenpflege
Angebot richtet sich an private und kommunale Eigentümer

Kreis Steinfurt. Vom 1. Oktober bis zum 28. Februar können überjährige Feld- und Wallhecken abschnittsweise „auf den Stock“ gesetzt werden. Für den Gehölzschnitt sollten einige fachliche Prinzipien gelten, rät Heckenpflege-Koordinator Benedikt Brink. Wünschenswert seien mehrere Abschnitte, die sich in ihrer Länge an der Heckenlänge orientieren sollten und nicht mehr als die Hälfte des Bestands einnehmen. Auch seien in jedem Fall geeignete Überhälter (Bäume) zu belassen, die der Hecke später einen gestuften Aufbau garantierten.

Wer die Arbeiten nicht selbst durchführen möchte, hat auch in diesem Jahr wieder die Möglichkeit, Hecken und Feldgehölze über das Heckenpflegemanagement „Energiequelle Wallhecke“ des Kreises Steinfurt zu melden und fachgerecht pflegen zu lassen.

Private und kommunale Heckeneigentümer können sich im Internet auf www.energiequelle-wallhecke.de informieren und ihre zu pflegenden Hecken digital oder direkt telefonisch beim Heckenmanager melden.

Generell ist ebenfalls die Neuanlage oder Ergänzung von Landschaftselementen wie Streuobstwiesen(ab 0,15 ha), Baumreihen und Hecken auf geeigneten Flächen im Außenbereich förderfähig. In den rechtskräftigen Landschaftsplangebieten führt dies auch der Kreis Steinfurt durch.

Weitere Informationen gibt es bei Benedikt Brink, Untere Landschaftsbehörde beim Kreis Steinfurt, Telefon 05482/ 703313.





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Heckenpflege



Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de