(pen) Während viele Empfänger von Arbeitslosengeld II inzwischen Anträge auf Förderungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket stellen und um ihre Ansprüche wissen, könnte das Paket mit seinen Inhalten von den Bürgern, die Wohngeld erhalten oder Anspruch auf einen Zuschlag beim Kindergeld haben, noch stärker genutzt werden. Darauf weist die Kreisverwaltung jetzt nochmals ausdrücklich hin.
Mit dem Bildungspaket beteiligt sich der Bund seit Anfang 2011 an Ausgaben für den Schulbedarf, für eintägige und mehrtägige Ausflüge von Schulen und Kindertageseinrichtungen, für Nachhilfeunterricht, für das Mittagessen in Schule, Kindergarten oder Hort, für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben inklusive der Ausrüstungsgegenstände sowie für die Schülerbeförderung. Je nach Leistung gibt es Vorgaben für das Alter der Kinder und die Höhe der möglichen Unterstützung. Grundsätzlich gilt: Außer beim persönlichen Schulbedarfspaket, das pauschal automatisch zweimal pro Jahr gezahlt wird, muss jede konkrete Leistung, so sieht es das Bundesgesetz vor, beantragt werden.
Antragsansprechpartner für Bürger, die Wohngeld erhalten oder Anspruch auf einen Zuschlag beim Kindergeld erhalten, sind die Sozialämter des jeweiligen Wohnortes. Dort werden auch die entsprechenden Informationen und Formulare bereitgehalten. Bezieher von Arbeitslosengeld II wenden sich für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket an das Jobcenter EN.
Stichwort Bildungs- und Teilhabepaket
Die größte Zahl von Anträgen auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gehen im Ennepe-Ruhr-Kreis bei der für das Jobcenter EN verantwortlichen Kreisverwaltung ein. Allein 2013 verzeichneten die sechs Regionalstellen über 10.300 Anträge aus 14.000 Bedarfsgemeinschaften. Mit rund 4.200 positiven Bescheiden waren die Leistungen für die Mittagsverpflegung am häufigsten vertreten, gefolgt von Schulfahrten und Ausflügen. Hier gab es mehr als 1.700 Bewilligungen. Stark gefragt war auch die Übernahme von Mitgliedsbeiträgen für Sportvereine oder von Kosten für Musikunterricht. Davon profitierten rund 1.300 Kinder. Bei der Lernförderung und der Nachhilfe wurden über 360 Anträge bewilligt.
Größter Ausgabeposten im Bildungs- und Teilhabepaket war für das Jobcenter EN mit 475.000 Euro das Schulbedarfspaket, das in zwei Pauschalzahlungen pro Halbjahr fließt. Davon profitierten über 4.700 Kinder und Jugendliche. Für alle Leistungen zahlte das Jobcenter EN rund 1,5 Millionen aus.