Unna, den 16. Januar 2014
Kreisel am Kreishaus wird einspurig
Rückbau startet voraussichtlich im April
Kreisstadt Unna.
Der Kreisverkehr Friedrich-Ebert-Straße/Viktoriastraße wird voraussichtlich ab April nur noch einspurig befahrbar sein. Sowohl die Zufahrten, als auch der Kreisel selbst werden auf eine Fahrspur zurückgebaut. Dieser Umbau soll zunächst in einer ca. einjährigen Phase hinsichtlich der Praktikabilität getestet und bei positiven Effekten auch auf Dauer eingerichtet werden. Die Planungen sehen im Einzelnen folgende Maßnahmen vor:
- Einspurigkeit an den Ästen Viktoriastraße, Friedrich-Ebert-Straße, Hansastraße und Kantstraße
- Sperrung der jeweils rechten Fahrspur, eine Abtrennung erfolgt durch gelbe Fahrbahnmarkierungen und Elastikbordsteine
- Verringerung des Kreisdurchmessers von 10,50 m auf 8,00 m
Die Ausschreibungen für die Bauleistungen sind in Vorbereitung. Es wird mit Baukosten von ca. 20.000 € gerechnet.
Zum Hintergrund:
Im Mai 2002 wurde der Kreisverkehrsplatz Friedrich-Ebert-Straße/Viktoriastraße in Betrieb genommen. Mit der Einrichtung dieses Kreisverkehrs wurden die ehemaligen Unfallschwerpunkte Leibnizstraße/Kantstraße, Friedrich-Ebert-Straße/Hansastraße, Friedrich-Ebert-Straße/Platanenallee, Hansastraße/Kantstraße (der Durchstich Viktoriastraße war projektiert, aber noch nicht durchgeführt) an einer Stelle zusammengefasst. Es handelt sich hier um einen Knotenpunkt mit weit über 30.000 Verkehrsbewegungen innerhalb von 24 Stunden; mithin rund 11 Mio. Verkehrsbewegungen im Jahr.
In den Folgejahren wurde dieser Knotenpunkt mehrfach unfallauffällig. Es wurden in der Unfallkommission verschiedene Maßnahmen durchgeführt,die insgesamt zu einer Verringerung des Unfallaufkommens, gemessen an den ehemaligen Unfallschwerpunkten geführt haben. In den vergangenen Jahren stabilisierte sich die Zahl der Unfälle auf eine Größenordnung von 40 – 45 pro Jahr bei einem sehr geringen Sachschaden pro Unfall. Insofern fiel dieser Knotenpunkt nicht durch seine hohe Anzahl an Unfällen auf, aber die Häufigkeit der Beteiligung von „schwächeren Verkehrsteilnehmern (Radfahrer/Fußgänger)“ war auffällig.
Bei der Unfallkommission handelt es sich um eine Pflichtaufgabe in der Anwendung der Verwaltungsvorschriften zu § 44 StVO, in der neben der örtlichen Straßenverkehrsbehörde der Straßenbaulastträger, die Bezirksregierung und die Kreispolizeibehörde, sowie bei kreisangehörigen Gemeinden auch die Verkehrsabteilung des Kreises vertreten sind. Gemäß eines Erlasses des Ministeriums für Bauen und Verkehr und des Innenministeriums aus 2008 sind die zu beteiligenden Behörden an die gemeinsamen Beschlüsse der Unfallkommission gebunden und zur zeitnahen Umsetzung der beschlossenen Maßnahme verpflichtet.
Nachdem der Kreisel im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung an die Bezirksregierung im Zuge der Beseitigung von langjährig bestehenden Unfallhäufungsstellen im Jahr 2012 gemeldet wurde, hat das Ministerium mit Erlass vom 10.09.2013 die örtliche Unfallkommission angehalten zu beraten mit dem Ziel, geeignete Verkehrssicherungsmaßnahmen zu beschließen. Hierbei soll vorrangig zum besseren Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer die Anordnung einer einstreifigen Verkehrsführung sowohl auf die Zufahrt zum Kreisverkehr als auch auf der Kreisfahrbahn in Erwägung gezogen werden.
Dieser Erlass bedeutet eine Umkehr der bisherigen Sichtweise. Die Unfallkommission hat in ihren Entscheidungen in den vergangenen Jahren bisher hohen Augenmerk auch auf die Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs gelegt und mögliche Rückstauungen, insbesondere in der Kantstraße bis in den Verkehrstunnel hinein, nicht außer Acht gelassen. Das Ministerium formuliert in dem benannten Erlass ausdrücklich „gegebenenfalls auch unter Zurückstellung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit“.
In die Beratungen eingeflossen sind auch die Empfehlungen des Büros Brilon, Bondzio und Partner aus Oktober 2013, die allein unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit eine generell ähnliche Empfehlung geben.
Pressekontakt: Kreisstadt Unna, Büro des Bürgermeisters, Presseangelegenheiten
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