Unna, den 17. Januar 2014
Unnas Anteil an Einkommen- und Umsatzsteuer auf höchstem Niveau
Kreisstadt Unna.
Die Ergebnisse für die Anteile der Stadt Unna an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer liegen vor. Insgesamt konnte ein Jahresergebnis von 26,6 Mio. € erzielt werden. Mit einer Steigerung um 1,1 Mio. € oder 4,4% über dem Vorjahresergebnis konnten so die veranschlagten Steuerschätzungen erreicht werden.
Unnas Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer Karl-Gustav Mölle zeigte sich mit der Entwicklung der Verbundsteuern zufrieden: „Unsere Erwartungen an das Steueraufkommen sind voll erfüllt worden. Wir partizipieren an dem guten Konjunkturverlauf und hoffen, dass sich die weiterhin erfreulichen Konjunkturprognosen auch einstellen werden.“
Städtischer Anteil an der Einkommensteuer
Im Vergleich zum Vorjahr konnte ein Zuwachs von 1,1 Mio. € oder 4,9% verzeichnet werden. Das Ergebnis beim Anteil an der Einkommensteuer liegt in der Höhe veranschlagten Steuerschätzung von 23,5 Mio. €. Den Städten und Gemeinden steht ein 15%iger Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer zu. Das jetzt vorliegende Jahresergebnis in Höhe von 23,4 Mio. € ist das höchste jemals in der Kreisstadt Unna realisierte Einkommensteueraufkommen. Die gute Arbeitsmarktsituation und der hohe Beschäftigungsstand haben entscheidend zu diesem erfreulichen Steuerergebnis beigetragen.
Städtischer Anteil an der Umsatzsteuer
Die Städte und Gemeinden sind mit einem Anteil von 2,2 Prozent an dem Aufkommen der Umsatzsteuer beteiligt. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ist eine stetige und gut kalkulierbare Einnahmequelle der Kommunen. Mit einem Jahresergebnis in Höhe von 3,2 Mio. € wurde das nach der letzten Steuerschätzung prognostizierte Steueraufkommen erreicht. Das Vorjahresergebnis wurde um 36.000 € oder 1,1% übertroffen und ist damit bei weitem nicht so stark gestiegen wie der Einkommensteueranteil der Kreisstadt Unna.
Der Erste Beigeordnete und Stadtkämmerer Karl-Gustav Mölle betonte: „Trotz bester Steuerergebnisse dürfen wir nicht vergessen, dass die meisten Kommunen in NRW - so auch Unna - weiterhin eine strukturelle Unterfinanzierung aufweisen und es noch ein langer und beschwerlicher Weg bis zum Haushaltsaugleich ist. Zur Flankierung der Konsolidierung der Kommunalhaushalte ist eine Begrenzung und Rückführung der von den Kommunen zu tragenden und immer noch überproportional wachsenden sozialen Leistungen unabweisbar. Insofern müssen die von der großen Koalition in Berlin zugesagten Hilfen im Bereich der Behindertenhilfe schnellstmöglich zur Verfügung gestellt werden. Den Worten müssen nun auch Taten folgen“.
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